Gemüsebau – Heranwachsende Maden im Boden?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vom 08.11.2023
Heute beantwortet der renommierte und weit über die Landesgrenzen hinausbekannte Gemüsebauexperte A. Altmann vom Landwirtschaftsamt im Breisgau-Hochschwarzwald der Frage, welche tierischen Schädlinge im Profianbau jetzt an Bedeutung verloren haben und welche tatsächlich noch aktiv sind.
Lauchminierfliege: Die Lauchminierfliege hat ihre Aktivität für dieses Jahr beendet. Maßnahmen sind keine mehr erforderlich.
Kohlfliege: Auch eine Eiablage der Kohlfliege findet nicht mehr statt. Netz- und Vliesbedeckungen können abgenommen werden.
Möhrenfliege: Die Möhrenfliege hat ebenfalls ihren Flug beendet. Örtlich können sich aber noch heranwachsende Maden im Boden befinden, da bis vor etwa zwei Wochen dank feuchtwarmer Witterung noch Eiablage möglich war. Schäden durch diese Maden lassen sich verhindern, wenn Möhren, Pastinaken oder Wurzelpetersilie bis etwa Mitte November geerntet werden. Denn erst im Alter von etwa drei Wochen beginnen die Maden, an der Rübe zu fressen.
Wird dagegen sukzessiv bis in den Winter hinein gerodet, ist auf eine plötzliche Zunahme „wurmiger“ Möhren zu achten. Diese kann eintreten, weil die Schäden auf der Fläche ungleichmäßig verteilt sind, und man bei der Ernte in eine stark befallene Zone gelangt. Zumindest auf kleineren Schlägen ist aber die wahrscheinlichere Erklärung, dass dann der Zeitpunkt erreicht ist, in dem die im Boden vorhandenen Maden das kritische Stadium erreichen haben. In diesem Fall macht es Sinn, den gesamten Bestand – mit wenig Erde – sofort zu ernten. Denn mit jedem weiteren Tag, den die Möhren im Boden stehen, werden mehr von ihnen angefressen.
Bei größeren Schlägen sollten zuerst die Randreihen gerodet werden. Dort ist die Gefahr von Befall höher als im Inneren des Bestandes, weil die erwachsenen Möhrenfliegen sich überwiegend in der Randvegetation aufhalten und zur Eiablage kaum mehr als 10 oder 20 Meter weit in die Fläche einfliegt. Besonders in der Nähe von angrenzender höherer Vegetation an Gehölzen, Böschungen, Gräben oder Wegen besteht ein Risiko.
Raupen: An Kohl, der in den vergangenen drei Wochen nicht behandelt worden war, sind praktisch im gesamten Gebiet noch Raupen vom Kleinen Kohlweißling zu finden. Bei den niedrigen Temperaturen ist ihr Appetit gering, so dass bis zur Ernte kaum noch mit Schäden gerechnet werden muss. An Kohlrabi im Gewächshaus kann es dagegen noch Blattverlust durch Kohweißlingsraupen geben. Dort sind Behandlungen mit Karate Zeon oder Spruzit Neu möglich.
In den kreuzblütigen Asia-Salaten wie Komatsuna, Mitsuna oder PakChoi hat man diese Möglichkeit nicht. Diese Kulturen zählen zu Blattkohle, für die es im geschützten Anbau keine wirksamen Zulassungen gegen beißende Insekten gibt. Theoretisch kann hier DiPel DF eingesetzt werden. Dessen Zulassung im Gewächshaus umfasst Kohlgemüse insgesamt, und damit auch Blattkohle.
Aber da die Anwendungsbestimmung VA542-2 eine stundenlange Beleuchtung mit leistungsstarken UV-Strahlern nach der Behandlung vorschreibt, ist diese Indikation eher eine Nebelkerze als ein Hoffnungsschimmer.