Zuckerrüben – Zweite Behandlung ist in vielen Fällen bereits erfolgt
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 08.08.2024
„Auf unserem Beobachtungsschlag in Cleversulzbach sind wir diese Woche über dem Bekämpfungsrichtwert von 15% bei Cercospora-Blattflecken für eine Folgebehandlung,“ so die aktuelle Information der versierten Pflanzenschutz- und Ackerbauberaterin A. Vetter aus dem Landkreis Heilbronn. „Eine zweite Behandlung ist in vielen Fällen bereits erfolgt.“
Wenn noch nicht geschehen und der Bekämpfungsrichtwert überschritten ist, sollte unverzüglich behandelt werden z.B. mit Diadem (Wirkstoffwechsel nach Propulse) und dem Zusatz eines zugelassenen Kupferpräparates Mittelempfehlungen s. IP-Heft, Seite 94, Tabelle 48. Achten Sie auf die Auflagen der einzelnen Mittel.
Ab Donnerstag, den 15.08. gilt der Bekämpfungsrichtwert von 45% befallener Blätter für eine Folgebehandlung.
Nutzen Sie die Morgen- oder Abendstunden für Behandlung und denken Sie an eine ausreichende Wassermenge von 300-400 l/ha Wassermenge.
Praxistipp: Entfernen Sie Rübenschosser und Samtpappel am besten noch vor der Blüte von Hand. Die Samtpappel wird bis zu 2 m hoch und kann bis zu 2000 Samen pro Pflanze ausbilden, die dann – wohlgemerkt - bis zu 50 Jahre im Boden keimfähig bleiben!