Zuckerrüben – Rüben jetzt auf Blattlausbesatz kontrollieren
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 12.05.2022
„Auf dem amtlichen Beobachtungsschlag in Neuenstadt am Kocher wurde in dieser Woche der Bekämpfungsrichtwert für die Schwarze Bohnenlaus überschritten,“ so die renommierte Anbau- und Pflanzenschutzberaterin A. Vetter vom Landwirtschaftsamt Heilbronn in ihrem aktuellen Kulturhinweisen für den Kreis Heilbronn.
Gegenüber der Vorwoche fällt die zunehmende Koloniebildung auf. Da es weiterhin warm bleibt, ist mit einem stärkeren Blattlausflug zu rechnen. Deshalb müssen die Rüben jetzt auf Blattläuse kontrolliert werden.
Der Bekämpfungsrichtwerte sind wie folgt:
Schwarze Bohnenlaus | bis BBCH 39 | 30% befallene Pflanzen |
ab BBCH 39 | 50% befallener Pflanzen | |
Grüne Pfirsichblattlaus | bis BBCH 39 | 10% befallene Pflanzen |
Befallserhebungen: Je Fläche viermal jeweils 10 Pflanzen auf Blattlausbesatz untersuchen. Der Richtwert gibt den Durchschnitt von 40 Pflanzen an. Dabei geht man diagonal über die Fläche. Die Grüne Pfirsichblattlaus bildet gegenüber der Schwarzen Bohnenlaus kaum Kolonien. Um die einzelnen grünen Blattläuse zu finden, die z.T. in den Blattachseln versteckt saugen, sind die Pflanzen sorgfältig zu untersuchen. Für Flächen in Schutzgebieten muss der ermittelte Befall oder der überschrittene Bekämpfungsrichtwert in der Dokumentation festgehalten werden.
Praxistipps: Gegen Blattläuse als Virusüberträger stehen aufgrund von Notfallzulassungen Mospilan SG bzw. Danjiri (0,25 g/ha, maximal eine Behandlung) oder Carnadine (0,25 Liter/ha, maximal zwei Behandlungen) zur Verfügung. Teppeki darf erst ab dem 6-Blattstadium zur Anwendung kommen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid PIRIMOR G (Wirkstoff 500 g/kg Pirimicarb) eine Zulassung für Notfallsituationen zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Zuckerrüben erteilt. Die Genehmigung wurde für insgesamt 20.000 Hektar bundesweit ausgesprochen. Sie ist auf 120 Tage begrenzt und ist gültig ab dem 10.05.2022 bis einschließlich 06.09.2022. Die Anwendung kann ab dem Zweiblattstadium bis zum Reihenschluss der Zuckerrüben (BBCH12 – BBCH39) nach dem Überschreiten von Schwellenwerten bzw. ab Warndienstaufruf mit 0,3 kg/ha erfolgen.
Wichtiger und aktueller Hinweis des BVL zum Einsatz von Pirimor G: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).