Zuckerrüben – Regionale Anpassung wegen später Abfuhr
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 18.11.2021
In einem aktuellen Hinweis informiert der erfahrene Experte in Sachen Anbau und Pflanzenschutz G. Münkel vom Landwirtschaftsamt Sinsheim heute die Rhein-Neckar-Region über den aktuellen Stand der Abfuhr von Zuckerrüben.
In einigen Gemeinden findet die Zuckerrübenabfuhr erst nach dem 01.12.2021 statt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Flächen, die in der Erosionskulisse 1 (gelb) oder 2 (rot) liegen nicht mehr gepflügt werden. Damit die Fläche der Rübenmiete ordnungsgemäß eingesät werden kann, ist in vielen Fällen der Einsatz eines Pfluges notwendig. Aus diesem Grund hat der Rhein-Neckar-Kreis eine Allgemeinverfügung verfasst, die auf der Homepage eingesehen werden kann.
Darin steht, dass die Flächen der Rübenmieten auch auf erosionsgefährdeten Flächen nach dem 01.12.2021 gepflügt werden darf.
Achtung Auflagen: Die Flurstücksnummern und die Größe muss vor dem Pflugeinsatz dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz gemeldet werden. Die Einsaat muss unmittelbar danach erfolgen. In Wasserschutzgebieten gilt die Ausnahme nicht!