Zuckerrüben – Nicht nur tierische Schaderreger im Auge behalten...
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 24.04.2024
C. Erbe, renommierter Pflanzenschutz- und Anbaufachmann im Landwirtschaftsamt Bruchsal bestätigt, dass
vielerorts zum Wochenende hin die 2. NAK ansteht und mancherorts auch erst die erste.
Sein Praxistipp: Warten Sie mit dem Herbizideinsatz bis die Rüben wieder eine Wachsschicht ausgebildet haben und nutzen Sie die vorherrschende Bodenfeuchte aus um gute Wirkungsgrade zu erzielen. Im Foto oben einige Mittelbeispiele der ARGE Südwest.
Tierische Schädlinge: Die Einwanderung und die Fraßtätigkeit durch den Rübenerdfloh wurde durch die kalte Witterung ausgebremst. Mit steigenden Temperaturen sollten Sie in engen Zeitabständen von 2-3 Tagen ihre Rübenschläge bis 2 Laublätter voll entfaltet sind (BBCH 12) auf Befall mit Rübenerdfloh kontrollieren. Der Bekämpfungsrichtwert für den Rübenerdfloh liegt bei 20% zerstörter Blattfläche oder 40% geschädigte Pflanzen. Zugelassene Insektizide gegen den Rübenerdfloh sind bestimmte Pyrethroide wie z.B. Karate Zeon, Shock Down oder Hunter (Aufbrauchsfrist 30.06.2024!). Im Gegensatz zu den Herbizidanwendungen, sollte die Behandlung von Insekten mit mind. 300 Liter Wasser/ ha erfolgen.
Praxistipps: Die Kombination von Herbiziden mit Insektiziden wird aus Verträglichkeitsgründen und den unterschiedlichen Wasseraufwandmengen nicht empfohlen.
Behandeln Sie auf keinen Fall prophylaktisch, da die angewendeten Mittel sehr schnell Resistenzen entwickeln können. Läuse sind in den Beständen in nicht behandlungswürdigem Umfang vorzufinden.
Bis 4 Laubblätter voll entwickelt sind (BBCH 14), müssen bei den derzeit vorherrschenden feuchten Bedingungen die Rüben auf Schneckenbefall kontrolliert werden.
Praxistipps: Streuen Sie direkt nach der Saat an den typischen Stellen im Feld (feucht, nicht feinkrümelig) ein Metaldehyd-haltiges Schneckenkorn (dann schleimen die Schnecken aus und man kann den Befall leichter feststellen) aus und legen Sie einen Sack, Brett oder Folie darüber. So können Sie leicht einen Befall feststellen.
Achtung: In den Schutzgebieten ist diese Vorgehensweise vorgeschrieben, nur eine randscharfe Randbehandlung ist ohne Schneckentest erlaubt. Bei einem Einsatz muss das Aufkommen dokumentiert werden. Vordrucke finden Sie hier: