Zuckerrüben – Jetzt Schneckenbefall kontrollieren
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 17.03.2024
Nach der Saat sollten gefährdete Rübenflächen unbedingt mit Jutesäcken, Brettern (Größe ca. 0,5 m²) oder speziellen Schneckenfolien (im Handel erhältlich) auf das Vorkommen von Nacktschnecken kontrolliert werden.
Auf Rübenschlägen in Schutzgebieten gilt die landesspezifische Vorgabe A 2.3. Dort muss die Kontrolle unmittelbar nach der Saat an mindesten zwei Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) erfolgen. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit Metaldehyd-haltigem Schneckenkorn. Dadurch können auch die wieder abgewanderten Schnecken anhand der Schleimspuren erfasst werden. Bis zum Erreichen des 4-Blattstadiums gilt der Bekämpfungsrichtwert von einer Schnecke pro Kontrollstelle in 1 bis 2 Tagen. Nach Überschreitung des 4-Blattstadiums richten die Nacktschnecken kaum noch wirtschaftliche Schäden an.
Achtung: Wenn in Schutzgebieten den Zuckerrüben ein Schaden nur durch zuwandernde Schnecken droht, ist nur eine Randbehandlung zulässig und diese muss auch dokumentiert werden (A 6.1). Nur wenn sichergestellt ist, dass kein Schneckenkorn auf den Feldsaum gelangt, darf randscharf gestreut werden (NT116).
Praxistipp: Die zugelassenen Schneckenbekämpfungsmittel sind Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024 – Ackerbau und Grünland“ in der Tabelle 3 auf Seite 22 beschrieben.