Zuckerrüben – Herbizide haben gut gewirkt - Tierische Schaderreger beachten!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 08.05.2024
„Durchgeführte Herbizidbehandlungen haben gut gewirkt, neu Unkräuter laufen eher verhalten auf,“ so C. Erbe, renommierter Pflanzenschutz- und Anbaufachmann im Landwirtschaftsamt Bruchsal im Vorfeld seiner Empfehlungen. „Mais der vor 3 Wochen gesät wurde, befindet sich mittlerweile im Ein-Blatt-Stadium.“
Sofern Sie eine NAK durchführen müssen, bieten die aktuell feuchten Bedingungen gute Voraussetzungen hierfür. Warten Sie nach einem Regenereignis einen trockenen, bestenfalls strahlungsreichen Tag lang ab um die NAK durchzuführen (Stichwort Wachsschicht).
Bis 2 Laublätter voll entfaltet sind (BBCH 12) sind die Rübenbestände weiterhin auf Befall mit Rübenerdfloh zu kontrollieren. Der Zusprung ist dieses Jahr lokal stark unterschiedlich und lässt sich nur durch die Eigenkontrolle der Schläge in engen Zeitintervallen von 2-3 Tagen ermitteln. Der Bekämpfungsrichtwert für den Rübenerdfloh liegt bei 20% zerstörter Blattfläche oder 40% geschädigte Pflanzen. Zugelassene Insektizide gegen den Rübenerdfloh sind bestimmte Pyrethroide wie z.B. Karate Zeon, Shock Down oder Hunter (Aufbrauchsfrist 30.06.2024!).
Weiterhin sind bei den derzeit vorherrschenden feuchten Bedingungen die Rüben auf Schneckenbefall zu kontrolliert. Gehen Sie hierbei nach der bereits in den vergangenen Warndiensten beschrieben Methode vor. Denken Sie In den Schutzgebieten an die Dokumentation der Schneckenkontrolle. Vordrucke finden Sie hier.
Des Weiteren sind in Zuckerrübenschläge in regelmäßigen Abständen an mindestens 4 Stellen jeweils 10 Pflanzen auf Blattläuse zu kontrollieren. Bei den vom LWA Bruchsal beobachteten Schlägen wurde die Schadensschwelle bislang nicht ansatzweise überschritten. Besonders Schläge, die bereits mit einem Insektizid gegen Rübenerdflöhe behandelt wurden, sind auf Grund der Eliminierung von Läusegegenspielern wie z.B. Marienkäfer von einem starken Folgebefall mit Läusen betroffen. Diese Schläge sollten verstärkt auf Läusebefall kontrolliert werden. Sollte die Schadschwelle von 30% befallenen Pflanzen bei der schwarzen Bohnenlaus, bzw. 10% befallene Pflanzen bei der grünen Pfirsichblattlaus überschritten werden, empfehlen wir ein Nützlingsschonendes Mittel zu verwenden. Teppeki hat hier eine Zulassung ab dem 6-Blatt-Stadium bei einer einmaligen Anwendung von 0,14 kg/ha, während Pirimor G eine Notfallzulassung ab dem 2-Blatt-Stadium erhalten hat mit einer Aufwandmenge von 300 g/ha.