Zuckerrüben – Bekämpfungsrichtwert für Cercospora nicht überschritten
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 13.07.2022
Die geschätzten, amtlichen Pflanzenschutzberaterinnen A. Brugger und F. Grötzinger vom Landwirtschaftsamt Ludwigsburg informieren heute im Landkreis Ludwigsburg über die praxisgerechte Durchführung wichtiger Feldarbeiten und über den regionalen Stand in Zuckerrüben.
Auf dem Monitoringschlag des Landwirtschaftsamtes Ludwigsburg in Aldingen wurde der Bekämpfungsrichtwert für Cercospora-Blattflecken in dieser Woche (Kontrolle am Dienstag, 12.07.2022) mit 2% befallener Blätter noch nicht überschritten. Eine Behandlung ist notwendig ab einem Befall von 5%.
Bis auf vereinzelte kleine Regenereignisse im <1mm Bereich waren die letzten 12 Tage trocken und auch in den kommenden Tagen ist kein Niederschlag in Aussicht. Aktuell ist dennoch bis in die späteren Morgenstunden Tau auf den unteren Blättern der Rüben, was in Kombination mit warmen Temperaturen Infektionen fördert – vor allem bei großen Blattapparaten, in Senken und auf Standorten, wo im vergangenen Jahr auf Nachbarflächen starker Cercosporabefall zu beobachten war.
Der Zeitpunkt, zu welchem der Bekämpfungsrichtwert erreicht ist, wird des Weiteren von der Fruchtfolge, Witterung, Rübensorte, … beeinflusst. Das macht einen verallgemeinerten Warnaufruf schwierig und soll Sie als Rübenanbauer ermuntern, selbst, lage- und betriebsspezifisch zu reagieren, indem Sie Ihre Flächen einem sich mindestens wöchentlich wiederholenden Monitoring unterziehen.
Sehen Sie sich hierzu diagonal über den Schlag 100 Blätter aus der mittleren Blattetage Ihrer Zuckerrüben an. Bitte beachten Sie, dass bei der Bonitur alle pilzlichen Blattkrankheiten (Cercospora, Mehltau, Rost, Ramularia – NICHT Pseudomonas) in dem Bekämpfungsrichtwert von 5% zusammengefasst werden.
Cercospora-Blattflecken: 2-3 mm Durchmesser, hauptsächlich rund, im Zentrum graubraun bis silbergrau, deutlich rotbraun/dunkelrot umrandet. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zu Pseudomonas sind die mit einer Lupe erkennbaren dunklen Konidienträger (schwarze Punkte) im Zentrum, also im silbergrauen Bereich.
Im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2022 – Ackerbau und Grünland“ finden Sie auf Seite 98 die Tabelle mit zugelassenen Fungiziden. Außerdem hat das BVL Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für verschiedene PSM ausgesprochen. Hierzu zählen verschiedene kupferhaltige Pflanzenschutzmittel: Funguran Progress, Yukon, Cuproxat und Coprantol Duo. Außerdem die Fungizide Diadem (Fluxapyroxat und Mefentrifluconazol), Propulse (Fluopyram und Prothioconazol), sowie Panorama (Metconazol und Prothioconazol). Strobilurine zeigen keine gewünschte Wirkung mehr. Kombinieren Sie deshalb zur weiteren Resistenzvermeidung stehts ein kupferhaltiges Produkt und ein Azolprodukt. Die Behandlung sollte wie gehabt in den Morgenstunden stattfinden bei Temperaturen unter 25°C und mit einer Wassermenge von mindestens 300 l/ha. Keine Aufwandmengenreduzierung, Wirkstoffwechsel beim Kupferpartner in der Spritzfolge (falls eine zweite Behandlung notwendig wird).
Bitte beachten Sie alle mit den Zulassungen verbundenen Anwendungsbestimmungen und Auflagen – besonders auch die Anwendungsbestimmungen zur persönlichen Schutzausrüstung für den Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln, aber auch für Bestandskontrollen oder Nachfolgearbeiten im Bestand (z.B. Schosserentfernung).