Zuckerrüben – Auf Schädlinge kontrollieren
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.05.2024
Aufgelaufene Rüben leiden teilweise stark unter Fraßschäden durch Erdflöhe, den Moosknopfkäfer und weiterer Insekten. Bei starken Fraßschäden sollte mit einer Insektizidmaßnahme nicht immer bis zur nächsten NAK gewartet werden.
Im Geltungsbereich von IPSplus dürfen Insektizide nur ausgebracht werden, wenn die Bekämpfungsrichtwerte (BRW) überschritten sind. Dazu sind in jeder Bewirtschaftungseinheit an 4 Stellen im Bestand jeweils 10 Pflanzen auf Befall zu kontrollieren. Das Überschreiten von Bekämpfungsrichtwerten zu dokumentieren (beim Moosknopfkäfer bis BBCH 14: 20% geschädigte Pflanzen; beim Rübenerdfloh bis BBCH 12: 20% Blattfläche vernichtet oder 40% geschädigte Pflanzen; bei der Rübenfliege, Anteil mit Larven befallener Pflanzen in BBCH 12: 10%, in BBCH 14: 20%, in BBCH 16: 30%).
Bei milden Temperaturen ist mit Flug von Blattläusen zu rechnen. Dann müssen die Rüben kontrolliert werden. Dazu sind ebenfalls je Fläche viermal jeweils 10 Pflanzen auf Blattläuse zu überprüfen. Dabei geht man diagonal über die Fläche. Die Grüne Pfirsichblattlaus bildet kaum Kolonien. Um die einzelnen grünen Blattläuse zu finden, die z.T. in den Blattachseln versteckt saugen, sind die Pflanzen sorgfältig zu untersuchen. Der Bekämpfungsrichtwert ist bei der Grünen Pfirsichblattlaus ab 10%, bei der Schwarzen Bohnenlaus ab 30% befallener Pflanzen überschritten. Für Flächen in Schutzgebieten muss der ermittelte Befall oder der überschrittene Bekämpfungsrichtwert in der Dokumentation ebenfalls festgehalten werden.
Gegen Blattläuse als Virusüberträger stehen aufgrund von Notfallzulassungen Pirimor G (0,3 kg/ha, maximal eine Behandlung), Danjiri bzw. Mospilan SG (0,25 kg/ha, maximal eine Behandlung) oder Carnadine (0,25 Liter/ha, maximal zwei Behandlungen) zur Verfügung. Die Grüne Pfirsichblattlaus ist örtlich resistent gegen Pirimor G. Die Acetamiprid-Mittel (Carnadine, Danjiri und Mospilan SG) dürfen zum Schutz des Grundwassers nur auf Flächen zur Anwendung kommen, auf denen in den vorausgegangenen zwei Kalenderjahren kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Acetamiprid ausgebracht wurde. Teppeki bzw. Afinto dürfen erst ab dem 6-Blattstadium zur Anwendung kommen.