Winterraps – Stängelschädlinge und Rapsglanzkäfer beachten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 12.03.2024
Die Gelbschalen sollten insbesondere in den kühleren Gebieten weiterhin kontrolliert werden. Der Zuflug war in diesem Jahr vielfach schwach und mit lokalen Schwankungen. Es bleibt offen, ob es noch stärke Zuflüge gibt. In den wärmeren Gebieten ist der Raps vielfach schon so weit entwickelt, dass Schäden durch Stängelschädlinge inzwischen eher unwahrscheinlich sind.
Behandlungen sind in jedem Fall nur nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte für die Stängelschädlinge erforderlich. Wenn auch schon Rapsglanzkäfer in den Schalen zu finden sind, sollte bevorzugt Trebon 30 EC zum Einsatz kommen.
Mit der ansteigenden Temperatur wachsen die Rapspflanzen in die Länge. Wenn sie Knospen ausbilden, müssen die Bestände auf Rapsglanzkäfer kontrolliert werden. Eine Bekämpfung wird nur notwendig, wenn in wüchsigen Beständen in der Mitte der Knospenbildung am Feldrand mehr als 10 Käfer pro Haupttrieb oder nach Abklopfen in eine Schale gezählt werden. In schwachen Beständen ist der Bekämpfungsrichtwert bei 5 Käfern/Haupttrieb erreicht.
Zur Bekämpfung eines Starkbefalls stehen nur noch die nicht bienengefährlichen B4- Mittel Mavrik bzw. Evure und Mospilan SG bzw. Danjiri zur Verfügung. Die Anwendung von Mospilan SG bzw. Danjiri ist nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Blütenanlagen des Hauptsprosses in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“. Dadurch wird auch ein Überschreiten des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig verhindert. Tankmischungen von Mospilan SG bzw. Danjiri mit Azolfungiziden sind bienengefährlich! Zudem ist zu beachten, dass Mospilan SG und Danjiri nicht in Kombination mit Netzmitteln ausgebracht werden dürfen (Auflage VV553).
Praxistipp: Mit der Zunahme der Anzahl geöffneter Rapsblüten gehen die Schäden durch den Rapsglanzkäfer massiv zurück. Spritzungen sind dann nicht mehr erforderlich.