Winterraps – Schadensschwelle regional überschritten!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 05.04.2018
Jetzt sollten unbedingt Schlagkontrollen durchgeführt werden. Die Anbau- und Pflanzenschutzexpertin vom Landwirtschaftsamt im Kreis Heilbronn, A. Vetter, weist heute darauf hin, dass in dieser Woche auf den amtlichen Kontrollflächen die Schadensschwelle beim Rapsglanzkäfer überschritten wurde (siehe Tabelle 1); nicht jedoch die der Rüsselkäfer!
Tabelle 1: Schadschwellen Rapsglanzkäfer
Schädling | Termin/Stadium | Bekämpfungsrichtwert |
Rapsglanzkäfer
| wüchsiger Bestand <BBCH 55 BBCH 55 - 59 | Käfer pro Haupttrieb >8 >10 |
Aus o.g. Grund wird im Landkreis Heilbronn die Durchführung einer Behandlung mit beispielsweise Biscaya (max. 2 Anwendungen), Mospilan SG und Danjiri (je max. 1 Anwendung), Plenum 50 WG (max. 1 Anwendung) oder Avaunt (max. 1 Anwendung) empfohlen.
Sollten auch die Stängelrüssler den jeweils spezifischen Bekämpfungsrichtwert - von 10 (Großer Rapsstängelrüssler) bzw. 30 (Gefleckter Kohltriebrüssler) Tieren in 3 Tagen in der Gelbschale – erreichen bzw. überschreiten, kommt der Einsatz von Trebon 30 EC in Frage.
Achtung: Die Wettervorhersage der nächsten Tage macht den Blühbeginn des Rapses und auch der Unkräuter sehr wahrscheinlich. Gerade deshalb gilt es die Einstufung der Mittel im Hinblick auf ihre Bienengefährlichkeit zu beachten.
Zu beachten ist auch, dass sich bei einer Reihe der in Frage kommenden Insektizide, die Einstufung der Bienengefährlichkeit verändert, wenn Azolfungizide zugemischt werden. So gesehen sollten momentan also keine Azole zusammen mit den entsprechenden Insektiziden ausgebracht werden.
Hinweise: Eine Behandlung der Randbereiche ist oft ausreichend. Die optimale Wirkung ist nur mit vollen Aufwandmengen zu erzielen. Jede unnötige Anwendung von Insektiziden ist im Hinblick auf die Wirksamkeit von Mitteln sowie bereits bestehende Resistenzen zu vermeiden.