Winterraps – Rapsglanzkäfer sind noch keine zugeflogen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 21.02.2024
„Im Schwarzwald-Baar-Kreis sollten die Gelbschalen auf den eigenen Schlägen jetzt aufgestellt sein,“ so die Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon für den Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Eschinger Expertin informiert darüber wie folgt.
Die warmen Tage des letzten Wochenendes haben den Zuflug des gefleckten Kohltriebrüsslers gefördert. Auf den Kontrollschlägen im Schwarzwald-Baar Kreis wurden der Bekämpfungsrichtwert (BKR) überschritten, zum Teil mit sehr hohen Fangzahlen. Auch der große Rapsstängelrüssler war vereinzelt in den Gelbschalen. Da der gefleckte Kohltriebrüssler je nach Tagestemperaturen einen Reifungsfraß von 2-4 Wochen hat und er erst dann mit der Eiablage beginnt, kann mit der Behandlung noch etwas abgewartet werden. Dann ist auch absehbar, ob der große Rappstängelrüssler vorher den BKR erreicht. Hier empfehlen wir bei Überschreiten des BKRs innerhalb der nächsten 3 Tage eine Bekämpfung durchzuführen.
Anti-Resistenzstrategie bei einer Bekämpfung mit/ohne Rapsglanzkäfer:
- Nur Stängelschädlinge - Pyrethroide Klasse I oder II
- Stängel und Rapsglanzkäfer - Pyrethroide Klasse I
Praxistipps: Decis forte (mit 0,075 Liter/ha) darf nicht auf drainierten Flächen eingesetzt werden (NG405) Die Aufbrauchfrist bei Lambda WG und Lamdex forte läuft bis 30.06.2024, eventuell vorhandene Restbestände dieser Mittel im Betrieb sollten daher bei Gelegenheit aufgebraucht werden. Hinweise zu den Mitteln und zur Strategie finden Sie ab der S. 84 im Heft Integrierter Pflanzenschutz 2024.
Bekämpfungsrichtwerte:
- Großer Rapsstängelrüssler: 5 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen. Hier erfolgt die Eiablage nach nur kurzem Reifungsfraß, sodass eine insektizide Maßnahme umgehend erfolgen sollte.
- Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer/Gelbschale in 3 Tagen. Sind hier die max. Tagestemperaturen unter 20ºC, zögert sich der Reifungsfraß hinaus, so dass eine insektizide Maßnahme innerhalb 2 – 4 Wochen noch möglich ist.
Für alle Insektizide gilt:
- Bienenschutzauflagen, auch Änderungen bei Tankmischungen mit Azol-Fungiziden beachten (B4 à B2/B1)
- Insektizid-Mischungen gelten immer als bienengefährlich
- Zum Schutz aller Bestäuberinsekten empfehlen wir, Insektizide in den Abendstunden auszubringen
- Abstandsauflagen zu Gewässer beachten
- Mit ausreichend hoher Wassermenge fahren (mind. 300 l/ha)
- Zeiten mit geringer Thermik wählen
Hinweis: Zur Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS+) müssen die Fänge in den Gelbschalen und das Erreichen des BKRs dokumentiert werden.