Winterraps – Jetzt kommt’s drauf an…
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 20.09.2024
Für A. Vetter, versierte Beraterin der amtlichen Pflanzenschutzberatung im Landwirtschaftsamt Heilbronn, ist klar: „Ab dem Auflaufen des Rapses muss in regelmäßigen Abständen auf Schnecken und Rapserdflöhe kontrolliert werden.“
Tierische Schädlinge - Schnecken- und Rapserdflohkontrollen - Für Schnecken legt man am besten einen feuchten Jutesack aus. Mit einer Schnecke je Kontrollstelle im Feld ist der Bekämpfungsrichtwert erreicht. Ab Auflaufen bis 3-Blattstadium wird der Rapserdfloh über den Lochfraß bonitiert. Der Bekämpfungsrichtwert liegt hier bei 10% der Keim-/Laubblätter die durch Fraß zerstört sind. Ab dem 4- bis 6-Blattstadium wird der Bekämpfungsrichtwert über die Gelbschale ermittelt (Gelbschale je 3 Wochen 50 bis 75 Erdflöhe).
Praxistipp: Der Schnecken- und Erdflohbefall hält sich derzeit in Grenzen. Insektizidmaßnahmen sind nicht notwendig.
Achtung – IPS+: In den Schutzgebieten (Vogelschutz-, FFH- und Landschaftsschutzgebiete) ist das Auslegen von z.B. Jutesäcken/Brettern zur Überwachung der Schnecken an mindestens 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit sowie das Aufstellen von Gelbschalen vorgeschrieben. Dabei gilt: Bis 2 ha Schlaggröße ist eine Gelbschale vorgeschrieben, die circa 20 m vom Feldrand entfernt aufgestellt wird, bis 10 ha muss eine weitere Gelbschale aufgestellt werden. Darüber hinaus ist das Aufstellen pro 10 ha von jeweils einer weiteren Gelbschale erforderlich.
Herbizideinsatz: Im Nachauflauf kann ab dem 2-Blatt-Stadium Belkar + Synero 30 SL (Belkar Power) zum Einsatz kommen, auch bei geringer Bodenfeuchtigkeit, da blattwirksam. Im Splitting kann ab dem 6-Blatt-Stadium nochmals mit 0,25 Liter/ha Belkar nachgelegt werden. „Beachten Sie bei Mischungen mit Belkar Power auf die Mischbarkeit mit anderen Produkten.“