Winterraps – Heute im Blick
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 12.04.2024
C. Schrade, der langjährig versierte Pflanzenschutzberater aus dem Kreislandwirtschaftsamt im Landratsamt Reutlingen, berichtet heute über den Stand der Kulturentwicklung im Landkreis Reutlingen.
Schädlinge: Die Schadensschwelle bei den Rapsglanzkäfern liegt bei 10 Käfern je Pflanze. Mittlerweile liegen die Fänge in den von uns kontrollierten Standorten bei 9 Rapsglanzkäfern je Pflanze und somit nur knapp unterhalb der Schadensschwelle. Angesichts der vorhergesagten recht hohen Temperaturen am Wochenende sollten die Bestände nun im Auge behalten werden. Die Bestände sind kurz vor der Blüte, bzw. haben bereits mit Blühen begonnen.
Praxistipps: Wenn die Schadensschwelle bei den Rapsglanzkäfern überschritten ist, können eingesetzt werden: 200 g/ha Mospilan / Danjiri
Achtung: Bei Mischungen der Insektizide mit einem Azolfungizid ändert sich die Bienengefährlichkeit auf B1. Dann dürfen keine blühenden Pflanzen mehr auf der zu behandelnden Rapsfläche vorhanden sein, auch keine blühenden Unkräuter, da B1 absolut bienengefährlich ist!
Wenn die Bestände mit Blühen beginnen, darf Mospilan / Danjiri nicht mehr eingesetzt werden. Generell verursacht der Rapsglanzkäfer ab Blühbeginn keine Fraß-Schäden mehr an den Rapsknospen, sondern hilft auch bei der Bestäubung der Rapspflanzen. Einige Bestände stehen bald vor der Blüte.
Krankheiten: Die wichtigste Rapskrankheit ist Sclerotinia. Vor allem in engen Rapsfruchtfolgen muss auf diese Krankheit aufgepasst werden. Ob eine Behandlung in Ihren Beständen angebracht ist, können Sie mit dem für baden-württembergische Betriebe kostenlosen Prognoseprogramm www.isip.de berechnen. Gehen Sie hierzu auf Entscheidungshilfen / Raps / Sclerotinia Prognose und legen einen Schlag hierzu an. Das Programm berechnet anhand Ihrer Angaben und der Parameter der nächstgelegenen Wetterstation, ob eine Sclerotinia-Behandlung in Ihren Beständen empfohlen wird.
Praxistipps: Mögliche Mittel zur Vorbeugung gegen Sclerotinia können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 86 entnehmen. Beachten Sie bitte, dass sich bei Tankmischungen von Fungiziden mit einem Insektizid die Bienengefährlichkeit ändern kann!
Achtung: Die Zulassung des Fungizides Cantus Gold ist abgelaufen. Es besteht noch eine Aufbrauchfrist bis zum 31.07.2024. Danach muss dieses fachgerecht entsorgt werden!