Winterraps – Erst beim Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte behandeln!
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 27.08.2024
„Zur Überwachung von Rapserdflöhen und schwarzen Kohltriebrüsslern sollten nach der Saat unbedingt Gelbschalen aufgestellt werden,“ so die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Amt Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis, die im gleichen Atemzug an die Vorgaben aus IPS+ in Schutzgebieten (z. B. Vogelschutzgebiet) wie folgt erinnert:
- bis zu 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt,
- bis 10 ha eine weitere Gelbschale
- darüber pro 10 ha eine weitere Gelbschale aufstellen.
Eine Bewirtschaftungseinheit sind alle Flächen auf denen die gleichen Bedingungen herrschen, wie Sorte, Bodenbearbeitung Düngung, ec. Die Kontrolle der Schalen muss dokumentiert werden. Für einen besseren Fang, die Schalen zur Hälfte in den Boden eingraben.
Maßnahmen gegen den Rapserdfloh sollten sich an folgenden Bekämpfungsrichtwerten orientieren:
- 10% zerstörte Blattfläche vom Auflaufen bis zum 3-Blattstadium (Lochfraß)
- 50 bis 75 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale bis zum 6-Blattstadium
Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte bei Bekämpfungsrichtwertüberschreitung der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden miterfasst. Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Der schwarze Kohltriebrüssler, fliegt etwas später als der Erdfloh zu und verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Hier gilt folgender Bekämpfungsrichtwert:
- 10 Rüssler in drei Tagen in der Gelbschale
Praxistipps: Auf der Baar können beide Schädlinge gemeinsam auftreten. Hier sollte sich ein Insektizid-Einsatz ab dem 1-Blattstadium am Bekämpfungsrichtwert des Schwarzen Kohltriebrüsslers orientieren, damit mit einer Behandlung beide Schädlinge wirksam bekämpft werden.
Wir empfehlen: Die eigenen Schläge regelmäßig kontrollieren und erst bei Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte eine insektizide Maßnahme in Betracht ziehen. Auf keinen Fall zu früh behandeln, gerade beim Rapserdfloh sind die späteren Behandlungstermine effektiver. Eine geringe Luftfeuchtigkeit und hohe Tagestemperaturen können bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen Wirkungsminderungen verursachen. Unter solchen Bedingungen raten wir dringend, nur in den Morgen- oder Abendstunden zu fahren.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zwei Notfallzulassungen für die Insektizide Exirel und Minecto Gold mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole erteilt. Diese Mittel haben einen anderen Wirkungsmechanismus als die Pyrethroide, die eine fortschreitende Resistenzentwicklung gegen den Erdfloh aufzeigen. Mittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole dürfen nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres ausgebracht werden. Die Saat von mit Lumiposa gebeizten Saatgut gilt nicht als Anwendung. Bitte beachten sie die Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.