Winterraps – Bestände weiterhin auf Schwarzen Kohltriebrüssler kontrollieren
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.10.2024
„Der Schwarze Kohltriebrüssler gewinnt in Baden-Württemberg an Bedeutung,“ so der im Regierungsbezirk Stuttgart zuständige Pflanzenschutzfachreferent Dr. J. Mühleisen. In den letzten Jahren sind durch diesen Rüsselkäfer teilweise erhebliche Schäden entstanden. „Auch dieses Jahr wurden wieder schwarze Kohltriebrüssler gefangen - der Zuflug sollte weiterhin beobachtet werden und beim Überscheiten der Schadschwelle ein gezielter Insektizideinsatz erfolgen.“
Schädling und Schadbild - Der Schwarze Kohltriebrüssler (Ceutorhynchus picitarsis Gyll.) ist genau wie der Rapserdfloh ein „Kühlbrüter“. Der etwa 3 mm lange schwarze Rüsselkäfer fliegt im Herbst in die jungen Rapsbestände ein. Bei milden Temperaturen ist er den ganzen Winter über bis ca. Ende März aktiv. Er legt Eier oft an der Oberseite der Blattstielbasis ab. Die Larven bohren sich von dort bis Herz der Rapspflanze und fressen im Vegetationspunkt bis ins Frühjahr hinein. Im Frühjahr ist dann die Haupttriebbildung gestört und es kommt zum Kümmerwuchs. Der Haupttrieb stirbt oft vollständig ab und es bilden sich mehrere Seitentriebe. Später in der Vegetation beginnen die buschartigen seitentriebbildenden Rapspflanzen ("Hexenbesen") zu blühen und reifen dann nach langer Blüte ungleichmäßig ab.
Bekämpfungsrichtwert - Ab welcher Zahl an Schwarzen Kohltriebrüsslern wirtschaftliche Schäden auftreten, ist noch nicht abschließend untersucht. Als vorläufiger Bekämpfungsrichtwert kann jedoch eine Anzahl von zehn Käfern pro Gelbschale angenommen werden. Tritt zusätzlich noch der Rapserdfloh-Käfer können die Käfer beider Arten zusammengezählt werden und es gilt der Bekämpfungsrichtwert von insgesamt 50 Käfern je drei Wochen. Pyrethroide (z. B. Karate Zeon, Decis forte) haben eine gute und ausreichende Wirkung. Die Erdflohfänge waren dieses Jahr vielfach überschaubar. Wenn weniger als 50 Käfer in 3 Wochen gefangen werden, ist in der Regel keine Behandlung nötig.
Praxistipps - Ab Ende Oktober sollten die Bestände sicherheitshalber nochmal auf Larvensymptome (Ein- und Ausbohrlöcher an den Blattstielen, Minierfrass in den Blattstielen) kontrolliert werden. Wenn dann in guten Beständen 5 Larven/Pflanze oder in schlechten Beständen 3 Larven/Pflanze gefunden werden, sollte eine Behandlung erfolgen. Hier bietet sich dann eine Behandlung mit Exirel oder Minecto Gold (Wirkstoff: Cyantraniliprole) an, die beide eine Notfallzulassung haben und im Gegensatz zu Pyrethroiden über eine translaminare und lokalsystemische Wirkung verfügen und somit auch noch Larven in den Blattstielen erfassen.