Winterraps – Bekämpfungsrichtwerte in der Fläche umsetzen
„Auf Grund der warmen Witterung am gestrigen Tag konnte lokal erneut ein Zuflug von Rüsselkäfern über der Schadensschwelle in den Gelbschalen beobachtet werden,“ so die amtlichen Pflanzenschutzberater S. Nagel und Florian Haug für den Enzkreis mit dem Rat: „Kontrollieren Sie bitte Ihre Gelbschalen um bei Bedarf eine Maßnahme durchführen zu können.“
Amtliche Bekämpfungsrichtwerte:
- Großer Stängelrüssler: 5 Käfer pro Schale innerhalb von 3 Tagen
- Gefleckter Kohltriebrüssler: 15 Käfer pro Schale innerhalb von 3 Tagen
Weiterhin konnte auf einzelnen Rapsschlägen ein Befall von Rapsglanzkäfern über der Schadschwelle festgestellt werden. Die Schadschwelle des Rapsglanzkäfers wird durch Abklopfen des Haupttriebes und Zählen der Käfer ermittelt. Sie liegt bei:
- 10 Käfer je Haupttrieb ab Knospenbildung bis zum Beginn der Blüte
Sind bereits mehr als 10% der Blüten geöffnet wird der Rapsglanzkäfer durch seine Bestäubungsleistung vom Schädling zum Nützling! Praxistipp: Sind die Bekämpfungsrichtwerte von Rüsselkäfern UND Glanzkäfern überschritten empfiehlt sich der Einsatz von Trebon 30 EC.
Sollen ausschließlich Rapsglanzkäfer bekämpft werden, kann z.B. Mavrik Vita oder Evure eingesetzt werden. Befinden sich noch keine blühenden Pflanzen im Bestand kann ebenfalls ein acetamipridhaltiges Mittel gegen den Rapsglanzkäfer eingesetzt werden.
Achten Sie in jedem Fall auf die Bienengefährlichkeit der eingesetzten Mittel. Insbesondere falls Sie einem azolhaltigen Fungizid ein Insektizid beimischen, wie in der Grafik auf der vorherigen Seite dargestellt:
- B2 Mittel dürfen nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden!
- B1 Mittel dürfen nur bei noch geschlossenen Blüten angewendet werden!
Achten Sie auch auf die Abstandsauflagen der Produkte zu Oberflächengewässern und die Dokumentation in Schutzgebieten nach IP+ unter dem Link: