Winterraps – Bekämpfungsrichtwerte bei tierischen Schädlinge beachten
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 19.02.2024
Der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer, informiert im Landkreis Tübingen heute, dass durch die warmen Temperaturen auch die ersten Rapsschädlinge aus ihrem Winterschlaf erwacht sind und nun fliegen in die Bestände ein.
Die Gelbschalen sollten idealerweise schon auf den Flächen stehen oder spätestens jetzt auf Ihren Rapsschlägen aufgestellt werden. Bei größeren Schlägen können auch mehrere Schalen verteilt werden.
Die Gelbschalen sollten ca. 20 m vom Feldrand entfernt stehen und mit einem Gitter gegen unerwünschte Beifänge versehen sein. Geben Sie dem Wasser etwas Spülmittel zum Brechen der Oberflächenspannung hinzu.
Gemäß Vorgaben nach IPS plus (verpflichtende Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten!) muss bis 2ha Raps eine Gelbschale ausgestellt und kontrolliert werden, bis 10 ha Gesamtfläche im Betrieb mindestens 2 Gelbschalen. Für jede weiteren 10 ha muss eine zusätzliche Gelbschale aufgestellt werden. Sie können auch mehrere Schläge, wenn sinnvoll möglich, zu Bewirtschaftungseinheiten zusammenfassen. Die Gelbschalenfänge müssen Sie dokumentieren, z.B. über das beiliegende Formblatt, eigene Aufschriebe, Fotos, etc. Die Dokumentation der Gelbschalenfänge gehört zu der erfolgten Insektizidmaßnahme und muss als Pflanzenschutzdokumentation ebenfalls 3 Jahre aufbewahrt werden!
Um die Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte festzustellen müssen die Rüsslerarten auch erkannt werden. Nicht alle Tiere in der Gelbschale sind Rüssler, oft finden sich auch noch andere Fliegenarten oder ähnlich aussehende Käfer. Bei Bedarf können wir Ihnen bei der Unterscheidung Hilfestellung geben oder gute Quellen zur Bestimmung nennen.
Bekämpfungsrichtwerte je Gelbschale in 3 Tagen:
- 5 Große Rapsstängelrüssler (graue Farbe, ca. 3-4 mm groß, Reifungsfraß wenige Tage)
- 15 gefleckte Kohltriebrüssler (dunkelgrau gescheckt, rötliche Fußenden, weißlicher Punkt am Rücken kurz nach dem Halsschild, meist deutlich kleiner als Großer Rapsstängelrüssler)
Praxistipps: An unseren Monitoringstandorten sind am 15.02. schon die ersten Rüssler eingeflogen, vereinzelt wurde auch schon von ersten Überschreitungen der Bekämpfungsrichtwerte berichtet. Sollte der Bekämpfungsrichtwert bei Ihnen überschritten werden kann zum jetzigen Zeitpunkt meist noch problemlos mit einem Typ 2 – Pyrethroid (z.B. Karate Zeon, Decis forte, Nexide, Sumicidin Alpha, etc.) behandelt werden. Wenn auch Rapsglanzkäfer in nennenswertem Umfang auftreten sollte Trebon 30 EC eingesetzt werden.
Vorsicht bei Tankmischungen von Pyrethroiden und Bordüngern! Durch Zugabe von Bordüngern (Natrium-Borat, Bor-Ethanolamin), ausgenommen Borsäure, werden die pH-Werte stark angehoben, viele Pyrethroide verlieren dann an Wirkung da der Wirkstoff zersetzt wird. Mit Zusatzstoffen zur ph-Wert-Stabilisierung oder - Absenkung kann dem entgegengewirkt werden. Einzelne Mittel wie z.B. Karate Zeon oder Trebon 30 EC werden aufgrund ihrer Formulierung durch Borzugabe und hohe ph-Werte nicht beeinträchtigt. Achten Sie unbedingt auf die Gebrauchsanleitung ihrer Mittel.
Auch die erste Düngergabe kann im Raps erfolgen, wenn davor eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt wurde. Eine gute Schwefelversorgung ist nötig um den Stickstoff auch in Ertrag umzusetzen (Verhältnis N:S ca. 3-5 : 1)