Grünland – Verschiebung der Sperrfrist auf Dauergrünland im Neckar Odenwald Kreis
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 16.10.2020
N. Waldorf, Beraterin im Landwirtschaftsamt Buchen, berichtet, dass für den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis eine Allgemeinverfügung über die Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland erlassen wurde.
Für Dauergrünland ist für den Landkreis Neckar Odenwald der Verbotszeitraum für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten, ausgenommen Festmist von Huf-und Klauentieren oder Komposte, auf den 15. November 2020 bis 14. Februar 2021 festgelegt. In diesem Zeitraum ist es untersagt vorgenannte Düngemittel auszubringen.
Die Verschiebung der Verbotszeiträume gilt nicht für Wasserschutzgebiete.
Unbeschadet dieser vorgesehenen Änderung sind alle weiteren Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten. Insbesondere dürfen stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel nicht aufgebracht werden, wenn die Böden nicht aufnahmefähig sind. Die maximale Aufbringmenge im Herbst beträgt 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar. Auf die Bestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Stickstoffgaben sind mit ihrem anrechenbaren Stickstoffanteil (Werte nach Anlage 3 der DüV, mindestens jedoch der verfügbare Stickstoff bzw. Ammoniumstickstoff) bei dem ermittelten N-Düngebedarf im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Hierfür sind die ausgebrachten Düngermengen zu dokumentieren.
Die Aufbringung oben genannter Düngemittel soll auf möglichst ebenen Flächen erfolgen.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie kann beim Landratsamt Neckar Odenwald, Fachdienst Landwirtschaft, Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen und im Internet unter http://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Bekanntmachungen.html eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Sitz des Landratsamtes Neckar-Odenwald, Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach oder bei jeder anderen Dienststelle des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis eingelegt werden.