Grünland – Verlängerung der Sperrfrist für die Gülleausbringung
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 24.10.2018
Die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis weist heute in einem regionalen Hinweis darauf hin, dass die Ausbringungssperrfrist für Grünland laut Düngeverordnung offiziell am 01. November beginnt.
Für den Schwarzwald-Baar-Kreis wurde die Sperrfrist für Grünland jetzt um 14 Tage verschoben. In dieser Region gelten nun folgende Verbotszeiträume:
- Grünland: 15. November bis 14. Februar
- Mehrjähriges Feldfutter: 01. November bis 31. Januar