Grünland – Sperrfristen beachten und Flächen fit für den Winter machen
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 02.11.2022
„Im Rems-Murr-Kreis wurde die Sperrfrist per Allgemeinverfügung nicht verschoben,“ so die renommierte Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Backnang im Vorfeld ihrer regional gültigen Tipps für Grünlandflächen.
Mit dem 1. November 2022 beginnt die Sperrfrist für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai).
Festmiste von Huf- oder Klauentieren und Komposte können noch bis zum 30. November 2022 aufgebracht werden, sofern der Boden nicht überschwemmt, wassergesättigt, gefroren und/oder schneebedeckt ist.
Abweichende Sperrzeiten gelten für Flächen in roten Gebieten/Nitratgebieten: Grünland und mehrjähriges Feldfutter: 01.10 bis 31.01., Festmiste von Huf- oder Klauentieren sowie Komposte: 01.11. bis 31.01.
Achtung: Unbedingt zu beachten gilt es, dass eine Düngung nach dem letzten Schnitt nur dann noch möglich ist, wenn die ermittelte Düngebedarfsmenge an Stickstoff und/oder Phosphat im Kalenderjahr dies noch zulässt.
Praxistipps: Zum Schutz vor Auswinterung (Schneeschimmel) und vor Schadnagern sollte Grünland nicht überständig in den Winter gehen. Weidepflege nicht vergessen, ggf. Kothaufen und Fahrspuren mit dem Striegel auseinanderziehen. Die Kalkversorgung ist auch auf Grünland wichtig. Deswegen auf der Grundlage von Grundbodenuntersuchungen die Kalkversorgung der Flächen überprüfen. Eine Kalkung ist ganzjährig möglich, entsprechend ist auch der Spätherbst geeignet.
Grundbodenuntersuchungen sind ebenfalls ganzjährig möglich. Bohrstöcke und die notwendigen Unterlagen können beim Landwirtschaftsamt ausgeliehen werden. Wer aufzeichnungspflichtig nach DüV ist, muss auch Grundbodenuntersuchungen durchführen. Der Untersuchungsturnus liegt bei 6 Jahren. Grundsätzlich ist die Druchführung solcher Untersuchungen aber für alle Bewirtschafter sinnvoll.