Grünland – Kreuzkräuter entfernen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.06.2024
Auf nicht genutzten bzw. nicht gepflegten Flächen entlang von Straßen, Wegrändern, Zäunen u. a., sowie auf schlecht gepflegten Wiesen und Weiden ist jetzt das gelb blühende Jakobskreuzkraut zu sehen. Das Wasserkreuzkraut kommt auf feuchten Flächen (Nass- und Moorwiesen) auch bei intensiver Nutzung vor.
Alle Pflanzenteile der Kreuzkräuter sind im frischen und konservierten Zustand sehr giftig für Pferde und Kühe. Grund sind die in Kreuzkräutern enthalten Pyrrolizidinalkaloide, bei deren Abbau in der Leber giftige Stoffwechselprodukte gebildet werden. Schafe und Ziegen sind weniger gefährdet. Auf der Weide werden die Pflanzen vom Tier aufgrund der Bitterstoffe meist gemieden, in Heu und Silage werden sie aber mit gefressen.
Die Kreuzkräuter können sich durch überreichliche Samenbildung schnell ausbreiten. Beim Jakobskreuzkraut sind bis zu 150.000 gut flugfähige Samen je Pflanze und Jahr möglich, die im Boden bis 20 Jahre keimfähig bleiben. Deshalb ist eine Null-Toleranz-Strategie im Wirtschaftsgrünland sowie bei angrenzenden Flächen sinnvoll. Einzelne Jakobskreuzkraut-Pflanzen sollten konsequent vor der Samenbildung mit der Wurzel ausgerissen oder ausgestochen und entsorgt werden (z. B. über Biogasanlage; Samen verlieren durch die Vergärung bei mindestens 37°C und einem Tag Verweilzeit ihre Keimfähigkeit). Der Unkrautstecher der Firma Fiskar gilt hinsichtlich der Arbeitsleistung und geringerer Narbenverletzung als vorteilhafter als der Ampferstecher. Da der Kontakt mit der Pflanze Hautreizungen hervorrufen kann, ist empfindlichen Personen das Tragen von langer Kleidung und Handschuhen zu empfehlen. Zu beachten ist die Verwechslungsmöglichkeit mit weiteren zurzeit gelb blühenden Pflanzen, wie z.B. Rainfarn, Johanniskraut und Wiesenpippau.
Auf Wirtschaftsgrünland sollten die entstehenden Lücken umgehend mit Gras nachgesät werden, damit es nicht zum Neuaustrieb von Samen der Kreuzkräuter kommen kann.
Bei stärkerem Befall kann man das Jakobskreuzkraut durch zweimaliges Mähen pro Jahr, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Pflanzen erste offene Blüten haben, zurückdrängen. Das anfallende Schnittgut darf nicht verfüttert werden.
Das Wasser-Kreuzkraut kann durch einen späten Schnitt im Herbst und Abräumen des Schnittguts unterdrückt werden. Zudem hilft bei der Regulierung auch die wiederholte Mahd zur Blüte durch Schnitte im Juli, August und Oktober mit anschließendem Abräumen.
Bei Massenauftreten auf Wiesen (nach dem letzten Schnitt) und Weiden kann ein selektives Herbizid eingesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Rosettenstadiums, kurz bevor der Stängel geschoben wird, ist z.B. mit dem Mittel Simplex ein guter Bekämpfungserfolg möglich. Eine Indikation gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Wiesen und Weiden ist vorhanden. Bei einem Einsatz dieses Mittels müssen aber viele Auflagen (z. B. hinsichtlich der Verwendung von Gärresten, Gülle etc., siehe Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2024“, Seite 119) beachtet werden.
Auch Glyphosathaltige Totalherbizide haben teilweise eine Zulassung gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Wiesen und Weiden und können – sofern rechtliche Einschränkungen und Anwendungsverbote wie z. B. in Wasserschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten nicht entgegenstehen – sowohl zur Einzelpflanzenbekämpfung als auch zu Grünlanderneuerung von stark befallen Teilflächen genutzt werden. Es wird empfohlen, bei Bedarf amtliche Beratung anzufordern, um Ärger im Nachgang zu vermeiden.
In jedem Fall sind auch bei einer chemischen Bekämpfung Lücken bzw. bewuchsfreie Bereiche umgehend durch Nachsaat zu schließen. Nur so kann verhindert werden, dass durch neu keimende Kreuzkräuter geschlossen werden.