Grünland – Kreuzkräuter entfernen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 26.06.2018
Auf nicht genutzten bzw. nicht gepflegten Flächen entlang von Straßen, Wegrändern, Zäunen u.a., sowie auf schlecht gepflegten Wiesen und Weiden ist jetzt das gelb blühende Jakobskreuzkraut zu sehen. Das Wasserkreuzkraut kommt auf feuchten Flächen (Nass- und Moorwiesen) auch bei intensiver Nutzung vor.
Alle Pflanzenteile der Kreuzkräuter sind im frischen und konservierten Zustand sehr giftig für Pferde und Kühe. Schafe und Ziegen sind weniger gefährdet. Auf der Weide werden die Pflanzen vom Tier aufgrund der Bitterstoffe meist gemieden, in Heu und Silage werden sie mit gefressen.
Die Kreuzkräuter können sich durch überreichliche Samenbildung schnell ausbreiten. Wo das Jakobskreuzkraut näher als 100 Meter von Wiesen oder Weiden entfernt wächst, besteht ein mittleres bzw. hohes Risiko des Einwanderns. Dort und auf dem Wirtschaftsgrünland sollten einzelne Pflanzen konsequent vor der Samenbildung mit der Wurzel ausgerissen oder ausgestochen und entsorgt werden. Der Unkrautstecher der Firma Fiskar (Fiskars Lawn-Weed-Puller) gilt hinsichtlich der Arbeitsleistung und geringerer Narbenverletzung als vorteilhafter als der Ampferstecher. Da der Kontakt mit der Pflanze Hautreizungen hervorrufen kann, ist empfindlichen Personen das Tragen von Handschuhen zu empfehlen. Zu beachten ist die Verwechslungsmöglichkeit mit weiteren zurzeit gelb blühenden Pflanzen, wie z.B. Rainfarn, Johanniskraut und Wiesenpippau.
Auf Wirtschaftsgrünland sollten die entstehenden Lücken umgehend mit Gras nachgesät werden, damit es nicht zum Neuaustrieb von Samen der Kreuzkräuter kommen kann.
Bei stärkerem Befall kann man das Jakobskreuzkraut zurückdrängen, wenn wiederholt zweimal pro Jahr, jeweils wenn mehr als die Hälfte der Pflanzen erste offene Blüten haben, gemäht wird. Das anfallende Schnittgut darf nicht verfüttert werden.
Das Wasser-Kreuzkraut kann durch einen späten Schnitt im Herbst und Abräumen des Schnittguts unterdrückt werden. Zudem hilft bei der Regulierung auch die wiederholte Mahd zur Blüte durch Schnitte im Juli, August und Oktober mit anschließendem Abräumen.
Bei Massenauftreten auf Wiesen (nach dem letzten Schnitt) und Weiden kann ein Herbizid eingesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Rosettenstadiums, kurz bevor der Stängel geschoben wird, ist z.B. mit dem Mittel Simplex ein guter Bekämpfungserfolg möglich. Bei einem Einsatz dieses Mittels müssen aber viele Auflagen (z.B. bei der Verwendung von Gärresten, Gülle etc., siehe Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019“, Tabelle 38 auf Seite 42 bis 43 und Seite 44) beachtet werden.