Grünland – Ampfer nachhaltig bekämpfen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 31.08.2021
Einzelne Ampferpflanzen können ausgestochen oder mit Streichstab oder Rückenspritze mit Selektiv- oder Totalherbiziden bekämpft werden. Bei mehr als 2 bis 3 Pflanzen/m² ist eine Flächenbehandlung mit einem selektiven Mittel ratsam. Die beste Wirkung ist ab Mitte August bis Anfang Oktober zu erzielen, wenn kräftige Rosetten, aber noch keine Blütenquirle ausgebildet sind. Geeignete Mittel sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2021 in Tab. 59 auf den Seiten 112 und 113 zusammengestellt. Bei Temperaturen über 25°C können Schäden an Gräsern entstehen. Am kleeschonendsten ist Harmony SX. Eine Schonung der Kräuter ist auch durch die Ausbringung mit dem Rotowiper möglich. Wenn Simplex eingesetzt wird, ist besonders auf die Hinweise zur Verwendung von Gülle, Jauche, Mist oder Gärresten zu achten. Nach einem Herbizideinsatz sollte zum Schließen der Lücken eine Nach- oder Übersaat erfolgen.
Wer die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ gewählt hat, darf nur nach pflanzenbaulicher Beratung und Zustimmung durch die untere Landwirtschaftsbehörde, eine Einzelpflanzenbekämpfung durchführen. Der Antrag ist formlos oder mit einem Formular (z.B. vom Landwirtschaftsamt Ravensburg) unter Angabe der Flächen schriftlich zu stellen. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur ab ca. 800 Pflanzen pro ha, aber nicht mehr bei hohem Ampferbesatz mit mehr als ca. 4.000 Pflanzen pro ha, erteilt werden.