Ackerbau – Zwischenfrüchte dürfen nicht zur Blüte kommen
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 07.11.2022
Die beiden renommierten, amtlichen Pflanzenschutzberaterinnen vom Landwirtschaftsamt Ludwigsburg A. Brugger und F. Grötzinger informieren heute für den Landkreis Ludwigsburg, dass Zwischenfrüchte die jetzt auf Flächen stehen auf denen 2021 mit Thiamethoxam (Cruiser 600 FS) gebeiztes Zuckerrübensaatgut ausgesät wurde im Jahr in diesem Herbst nicht zur Blüte kommen dürfen.
Für Flächen, auf denen letztes Jahr das o.g. Zuckerrübensaatgut ausgesät und FAKT-Maßnahmen beantragt wurden, gilt dieses Jahr eine Ausnahme:
- Das Blühen muss z.B. durch hohes Mulchen oder einen Schröpfschnitt (so hoch wie möglich) verhindert werden. Die Maßnahme muss so durchgeführt werden, dass die Pflanzen nicht zerstört werden, der Aufwuchs muss auf der Fläche verbleiben.
Bitte melden Sie uns flächenscharf die gemulchten/geschröpften FAKT- Flächen sowie die Flächen, die im Problem- und Sanierungs- Wasserschutzgebiet liegen vor der Maßnahme als Auflistung mit Datum und Unterschrift.
Praxistipp: Grundsätzlich sollen Zwischenfrüchte so lange wie möglich stehen. Zum bestmöglichen Erhalt der Pflanze wird auf den betroffenen Flächen (auch SchALVO-Flächen) hohes Mulchen oder ein Schröpfschnitt zur Kürzung (um die Blüten bzw. den Blütennachtrieb zu verhindern; Geräteeinstellung so hoch wie möglich) empfohlen.