Ackerbau – Was ist zu beachten bei öVF – Zwischenfrüchten?
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 15.01.2020
Der amtliche Berater und Pflanzenschutzexperte A. Lohrer, informiert im Landkreis Tübingen heute, dass Flächen mit öVF - Zwischenfrüchten ab 16.01 bearbeitet werden dürfen. Zu beachten ist eine gute Befahrbarkeit und gute Bedingungen. Es sollten keine Schmierschichten durch die Bearbeitung entstehen. Weitere Hinweise nachfolgend:
- Flächen in der Erosionskulisse Wasser (siehe Fiona) nach CC Wa1 oder CCWa2 dürfen bis 15. Februar nicht gepflügt werden.
- Bei CC Wa1 entfällt diese Verpflichtung wenn quer zum Hang bearbeitet wird.
- Bei CC Wa2 darf nur unmittelbar vor der Aussaat gepflügt werden, bei Reihenkulturen mit einem Reihenabstand ab 45 cm ist das Pflügen verboten