Ackerbau – Sperrfrist für Grünland im Schwarzwald-Baar-Kreis um 14 Tage verschoben!
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 10.10.2019
Die amtliche Beraterin H. Saddedine aus Donaueschingen teilt heute mit, dass die Sperrfrist für Grünland nicht wie in der Düngeverordnung eigentlich vorgesehen am 01. November anläuft sondern, dass dieser Termin für den Schwarzwald-Baar-Kreis um 14 Tage verschoben wurde.
Es gelten nun folgende Verbotszeiträume:
- Grünland: 15. November bis 14. Februar
- Mehrjähriges Feldfutter: 01. November bis 31. Januar
- Alle anderen Ackerkulturen: Nach der Ernte/ab 01. Oktober bis 31. Januar
Achtung: Zu beachten sind die abweichenden Regelungen in Wasserschutzproblemgebieten.