Ackerbau – In Erbsen auf Blattläuse und Erbsenwickler achten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.06.2022
Blattläuse schädigen die Erbsen nicht nur durch ihr Saugen, sondern auch durch die Übertragung von Viren. Früher Befall der jungen, anfälligen Pflanzen kann zu großen Schäden führen. Deshalb sollten die Bestände regelmäßig auf Blattläuse kontrolliert werden. Durch eine rechtzeitige Blattlausbekämpfung kann die Ausbreitung der Viren im Bestand reduziert werden.
Seit Woche 22 fliegen Erbsenwickler in die Futtererbsen. Die Bekämpfungsschwelle von 10 Faltern/Falle und Tag wurde an einzelnen Standorten überschritten. Lohnend sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen diesen Schädling erfahrungsgemäß nur in Saatgutvermehrungsbeständen und auf Standorten, die näher als 3 km zu Schlägen liegen, die im Vorjahr stark befallen waren. Wenn ein stärkerer Flug beobachtet wird, sind Behandlungen zur Eiablage (ein bis zwei Wochen nach Flugbeginn) sinnvoll. In Futtererbsen zugelassene Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ in Tab. 27 auf den S. 70 und 71 zusammengestellt. Bienenungefährliche Mittel (B4) sind zu bevorzugen. Zum Schutz von Wildbienen sollen die Anwendungen in den Abendstunden erfolgen (NN410).
Wenn bei der Bekämpfung von Blattläusen oder des Erbsenwicklers Tankmischungen von synthetischen Pyrethroiden mit Folicur zur Anwendung kommen, ist die Änderung bei der Bienengefährdung (B4 zu B2) zu beachten!