Ackerbau - Ab wann lohnt eine Bekämpfung?
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.02.2019
Erst wenn die „pflanzenschutzwirtschaftliche“ Schadensschwelle überschritten ist ist die Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme sinnvoll. Denn in diesem Fall sind die zu erwartenden Schäden am Erntegut größer als die Kosten für Pflanzenschutzmaßnahmen. Ist diese Schadensschwelle im Vergleich dazu nicht überschritten ist die Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme nicht sinnvoll. Denn in dem Fall sind die erwartenden Schäden am Erntegut kleiner als die Kosten für Pflanzenschutzmaßnahmen.
Die gute fachliche – integrierte - Pflanzenschutzpraxis fordert: Gezielte, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sollten nach Möglichkeit ausschließlich nur unter Beachtung der jeweiligen Bekämpfungsschwelle erfolgen.
Um darüber den Überblick zu behalten hier eine Übersicht der derzeit im Ackerbau gültigen, amtlichen Schadensschwellen: