Mais – Zweite Trichogramma Freilassung im Oberen Gäu und in körnermaisfähigen Übergangslagen, im Hügelland und in Hochla-gen im Regierungsbezirk Stuttgart
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 06.07.2024
„Häufig ist die Entwicklung regional und lokal unterschiedlich und ggf. muss die zweite Trichogramma-Freilassung in einzelnen Gebieten zeitlich angepasst werden,“ so der zuständige Fachreferent vom Pflanzenschutzdienst im Regierungspräsidium Stuttgart. Dr. J. Mühleisen.
Für die zweite Ausbringung im Oberen Gäu und in traditionell körnermaisfähigen Übergangslagen (Landkreis Böblingen, Teile der Kreise Rems-Murr, Esslingen und Göppingen sowie Hohenlohekreis) schlägt der Stuttgarter Experte Ende nächster Woche (12.7.) bis Anfang übernächster Woche (15.7.) und damit 14 Tage nach der ersten Ausbringung vor.
Für die zweite Ausbringung im Hügelland bis 600 m und für die Hochlagen über 600 m schlägt der Stuttgarter Experte Mitte übernächster Woche (16. bis 18. Juli) und damit 14 Tage nach der ersten Ausbringung vor.