Mais – Zulassungsänderung für S-Metolachlorhaltige Maisherbizide
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 08.01.2024
Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist heute darauf hin, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die S-Metolachlorhaltigen Maisherbizide Gardo Gold und Dual Gold sowie Vertriebserweiterungen eine Anwendungsbestimmung zur Wasserschutzgebietsauflage NG300 erteilt hat. Hintergrund ist, dass ein Metabolit des Wirkstoffes S-Metolachlor von "nicht relevanter Metabolit" hin zu "relevanter Metabolit" umgestuft wurde. Damit ändert sich der Grenzwert für die Trinkwassergewinnung.
Der genaue Wortlaut der Anwendungsbestimmung NG300 lautet: „In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in sonstigen von der zuständigen Behörde zum Schutz des Grundwassers abgegrenzten Gebieten ist die Anwendung des Mittels verboten. Entsprechend dürfen diese Mittel in den genannten Gebieten nicht mehr angewendet werden.“