Mais – Unkrautbekämpfung?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 24.05.2024
„Im Mais kann mit der Nachauflaufbehandlung begonnen werden,“ so der renommierte Pflanzenschutz- und Anbaufachmann C. Erbe vom Landwirtschaftsamt Bruchsal im Vorfeld seiner heutigen regional gültigen Empfehlungen.
Momentan findet man auf den Feldern die „klassischen“ Maisunkräuter/ungräser wie Gänsefuß- und Knötericharten, Amarant und Hirsen vor. In der Vergangenheit hat sich der Zusatz von Peak bei der Behandlung von größeren Gänsefuß- und Knötericharten bewährt und sollte auch dieses Jahr erfolgen. Hierbei ist die Verträglichkeit zu beachten (Wachsschicht nach Regen: 1 Tag Sonnenschein abwarten; kein Wasser in Maistüten). Bei der vorherrschenden Bodenfeuchte ist von einer guten Wirkung der bodenaktiven Hirsepartner wie z.B. Dual Gold (Aufbrauchfrist 23.07.2024/Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten) oder Spectrum auszugehen.
In diesem Jahr sind die Winden und Disteln stellenweise schon sehr weit entwickelt. Dies ist positiv für eine gute Wirkstoffaufnahme. Hier kann einige Tage vor der normalen Herbizidanwendung eine Horstbehandlung z.B. mit Arrat plus Dash oder Mais-Banvel durchgeführt werden. Handelt es sich nur um Disteln, kann z.B. ein Effigo oder ein zugelassenes Clopyralid haltiges Produkt zum Einsatz kommen.
Rechtliches: Achten Sie darauf, dass ab diesem Jahr das Produkt Dual Gold nicht mehr im Wasserschutzgebiet angewendet werden darf. Dies gilt auch für alle sogenannten ogL Gebiete, für die Sie keinen Ausgleich erhalten. Obendrauf verliert das Produkt die komplette Zulassung und muss in diesem Jahr restlos aufgebraucht werden.
Wir erinnern an die Auflagen von Nicosulfuron (z.B. Elumis, Motivell Forte, Nicogan u.a.). Dieser Wirkstoff darf nur jedes zweite Jahr auf der gleichen Fläche zum Einsatz kommen. Keine Anwendungen von Terbuthylazinhaltigen Mitteln in Wasserschutzgebieten. Außerhalb von Wasserschutzgebieten darf Terbuthylazin nur alle drei Jahre mit maximal 850 g Wirkstoff/ha eingesetzt werden.