Mais – Nach der Ernte Stoppeln bearbeiten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 28.10.2024
„Nach der Ernte von Körnermais sollten die auf dem Feld in den Maisstoppeln zurückbleibenden Raupen des Maiszünslers durch Zerkleinern der Maisstoppeln mit Mulch- oder Schlegelgeräten bekämpft werden,“ so der im Regierungsbezirk Stuttgart zuständige Pflanzenschutzfachreferent Dr. J. Mühleisen. „Dabei muss auch der unterste Teil der Stängel mit den Kronenwurzeln zerkleinert werden.“ Eine flache Einarbeitung, z. B. mit einem Grubber oder einer Scheibenegge, fördert die Verrottung der Maisstoppeln.
Fusarium kann damit nicht jedoch nicht ausreichend bekämpft werden, hier ist ein tiefes und ganzflächiges Unterpflügen vor der nachfolgenden Kultur notwendig. Auch die Wirkung gegen den Maiszünsler wird hier nochmal deutlich verbessert.
Praxistipps: Im Geltungsbereich von IPSplus (Landschaftsschutzgebieten und Vogelschutzgebiete, FFH-Gebieten sowie auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen) ist die mechanische Regulierung von Maiszünslern und Fusarium Pflicht. Maisstroh und Maisstoppeln müssen umgehend nach der Ernte bodennah gemulcht bzw. zerkleinert werden. Soweit Vorgaben der GAP-Konditionalitäten-Verordnung und des Wasserschutzes nicht entgegenstehen, muss auch mindestens eine fache Einarbeitung, besser ein Unterpflügen, des zerkleinerten Materials erfolgen