Mais – Möglichst konkurrenzfrei halten
Wichtige Informationen aus dem Enzkreis vom 24.05.2024
„Ab dem 4-6 Blattstadium sollte der Mais möglichst konkurrenzfrei auf dem Acker stehen,“ so die beiden amtlichen Pflanzenschutzberater S. Nagel und Florian Haug für den Enzkreis. Geeignete Herbizid(e) (-kombinationen) entnehmen Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“. Ebenso sind Produkte gegen Problemunkräuter dort gelistet.
Achten Sie für eine gute Kulturverträglichkeit darauf, dass auf den Flächen zuvor ein bis zwei Tage kein Niederschlag gefallen ist und der Mais dementsprechend eine Wachsschicht aufgebaut hat.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Produkt Dual Gold nicht mehr in Wasserschutzgebieten angewendet werden darf. Dies gilt für alle Produkte, welche den Wirkstoff S-Metolachlor enthalten. Weiterhin erlischt die Zulassung und die Produkte müssen in diesem Jahr bis zum 23. Juli 2024 aufgebraucht werden. Reste müssen anschließend ordnungsgemäß entsorgt werden.
Außerdem gilt:
- Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron (z.B. Arigo, Elumis, Motivell Forte, u.a.); Anwendungsbestimmungen NG326-1 und NG327; die Aufwandmenge darf max. 45 g/ha betragen und eine Anwendung auf derselben Fläche im darauffolgenden Kalenderjahr ist nicht erlaubt.
- Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pendimethalin (z.B. Activus SC, Spectrum Plus, u.a.); Anwendungsbestimmungen NT145, NT146 und NT170; Ausbringung mit mindestens 300 Liter Wasser/ha, mit maximal 7,5 km/h und einer Windgeschwindigkeit von maximal 3 m/s. Zudem sind abdriftmindernde Düsen der 90%-Klasse auf der gesamten Fläche einzusetzen!
- Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin (z.B. Aspect, Calaris, Gardo Gold, u.a.); In allen Wasserschutzgebieten (auch Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist die Ausbringung verboten. Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird eine Anwendung nicht empfohlen.
Praxistipp: Bitte denken Sie an die Anlage eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten.