Mais – Mechanische Unkrautbekämpfung
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 23.04.2024
„Beim Striegeln werden kleine Unkräuter verschüttet,“ so die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis mit Blick auf die Möglichkeiten: „Mais der in 4-6 cm Tiefe abgelegt wurde, kann bereits wenige Tage nach der Saat intensiv blindgestriegelt werden - Voraussetzung dafür ist ein trockener, lockerer und schüttfähiger Boden.“
Die Eschinger Expertin weißt in diesem Zusammenhang aber auch ausdrücklich darauf hin: „Wenn der Maiskeimling kurz vor dem Durchstoßen der Bodenoberfläche ist oder schon aufläuft, sollte nicht gestriegelt werden.“
Ab dem 1-2 Blattstadium (BBCH11) kann im Nachauflauf wieder vorsichtig gestriegelt werde. Um Verluste auszugleichen die Aussaatstärke um etwa 10 % erhöhen. Nachmittags sind die Maispflanzen elastischer und brechen nicht so schnell ab, wenn der Striegel sie berührt. Fahren Sie nicht zu schnell, damit die Maispflanzen nicht verschüttet oder schräg gestellt werden. Ab dem Zweiblattstadium (BBCH12) kann auch mit einer Scharhacke gearbeitet werden. Hier können auch größere Unkräuter abgeschnitten werden. Dabei möglichst flach hacken, so dass die Unkräuter ganzflächig abgeschnitten, aber die Maiswurzeln nicht beschädigt werden. Die Schare sind möglichst nah an der Kultur zu führen ohne diese zu verschütten. Um ein Verschütten zu vermeiden, kann eine Schutzscheibe oder ein Schutzblech an der Scharhacke angebracht werden. Windiges, trockenes Wetter hilft, dass die Unkräuter schnell vertrocknen. Durch Anhäufeln lassen sich ab dem 6 Blattstadium (BBCH16) gute Wirkungen erzielen. Da jede Bodenbewegung die Unkrautsamen zur Keimung anregt, darf der Unkrautbesatz nicht aus dem Auge verloren werden.
Praxistipps: Chemische und mechanische Verfahren können gut kombiniert werden. Auch hierbei wird Pflanzenschutzmittel eingespart.
Bitte achten Sie bei den chemischen Verfahren auf den Grundwasserschutz: Glyphosat-, Terbuthylazin- und S-Metolachlorhaltige Mittel dürfen in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten nicht angewendet werden. Nicosulfuronhaltige Mittel haben ebenfalls NG Auflagen.
Die Zulassung des Wirkstoffes S-Metolachlorhaltige (z.Bsp. Dual Gold, Gardo Gold) endet und die Aufbrauchfrist ist bis 23. Juli 2024.