Mais – Kämpft mit verkrustetem Boden
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 02.06.2023
„Dank des besseren Wetters kann bzw. konnte die Maisaussaat mittlerweile überall abgeschlossen werden,“ so der Pflanzenschutzverantwortliche Berater M. Kreh vom Amt in Ravensburg. Aus Sicht des Ravensburger Fachmanns ist der Feldaufgang durch die z.T. schwierigen Saatbedingungen Anfang Mai nicht optimal. Der Mais kämpft oftmals mit dem verkrusteten Boden.
Mit den nun vorherrschenden trockenen Bodenbedingungen in den folgenden Tagen sind zur Absicherung einer guten Wirkung die frühen Nachauflaufbehandlungen im 2-4-Blatt-Stadium (BBCH 12 bis 14) mit blattaktiven Wirkstoffen zu bevorzugen. Die bodenaktiven Wirkstoffe entfalten ihre Wirkung auf trockenem, oder grobscholligem Boden, oder bei Mulchsaatbedingungen nur unzureichend oder gar nicht. Bitte beachten Sie besonders das Abdriftrisiko auf Nachbarkulturen bei der aktuellen Witterung und den Windgeschwindigkeiten, außerdem entspricht eine Pflanzenschutzmittelausbringung bei Windgeschwindigkeiten über 5m/s (18km/h) und Temperaturen über 25°C nicht der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz.
In Baden-Württemberg gilt ein absolutes Verbot der Ausbringung von Terbuthylazin haltigen Produkten in allen Wasserschutzgebieten. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten dürfen diese Produkte nur einmal in drei Jahren auf derselben Fläche mit max. 850g/ha Wirkstoff eingesetzt werden. Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Produkten gibt es zum Schutz des Grundwassers folgende Auflagen: Die maximale Aufwandmenge von 45g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf, auch in Kombination mit anderen Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Zudem gilt die Auflage NG 327, die den Einsatz von Nicosulfuron in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren auf derselben Fläche verbietet.
Praxistipps: Gezielte Informationen zur Herbizidbehandlung im Mais finden Sie in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ ab Seite 72.
Achtung: Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gelten die Vorgaben von IPS+. Hier ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein Spritzfenster anzulegen, Applikationen dürfen nur mit 90% Abdriftminderung durchgeführt werden.