Mais – Herbizideinsatz schwer umzusetzen
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 10.06.2024
„Die Maisherbizid-Behandlung ist oftmals schwer umzusetzen, da sich aufgrund der häufigen Niederschläge ohne längere Regenpausen keine ausreichende Wachsschicht auf den Maispflanzen bilden konnte und die Bestände kaum befahrbar waren/sind,“ so C. Schrade, langjährig versierter Pflanzenschutzberater aus dem Kreislandwirtschaftsamt im Landratsamt Reutlingen mit Blick in den Landkreis Reutlingen. „Behandeln Sie die Bestände nicht, wenn sich noch Tau auf den Blättern befindet.“ Mittel entnehmen Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz“ auf Seite 72.
Achtung:
- Bitte beachten Sie die Auflagen zu Nicosulfuron, d.h. eine Anwendung von z.B. Samson, Nicogan, Elumis, Kelvin etc. nur einmal in zwei Jahren auf der gleichen Fläche!
- Zudem dürfen in Wasserschutzgebieten generell keine Terbuthylazinhaltigen Maisherbizide eingesetzt werden. Hierzu werden Kontrollen auf den Flächen durchgeführt!
- Die Zulassung für den Wirkstoff S-Metolachlor wurde durch die EU-Kommission nicht mehr verlängert. Dies betrifft folgende Mittel: Dual Gold, EFICA 960 EC, Gardo Gold, Innoprotect Dual Gold, Primagram Gold
Praxistipps:
- Innerhalb von Wasserschutzgebieten (Normal-, Problem- und Sanierungsgebieten, Zone I, II und III von Wasserschutzgebieten) dürfen diese Mittel seit diesem Jahr nicht mehr eingesetzt werden!
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten dürfen die Mittel noch bis zum 23. Juli 2024 aufgebraucht werden, evtl. Reste müssen danach fachgerecht entsorgt werden.
- Bitte denken Sie auch im Mais daran, dass in IPS-Plus-Gebieten die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich ist.