Mais – Aussaat und Unkrautbekämpfung
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 29.04.2024
„Der erste Mais wurde um den 12./13.04. gesät,“ so die renommierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle aus dem Rems-Murr-Kreis. „Aufgrund der aktuellen Kaltphase keimt dieser nur sehr verhalten.“
Durch die steigenden Temperaturen wird die Maisaussaat wieder aufgenommen. Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass Mais empfindlich auf Kälte reagiert und für die wichtige schnelle Jugendentwicklung neben ausreichend Feuchtigkeit eine Bodentemperatur von mehr als 8°C besser 10°C sehr förderlich ist. Eine rasche Jugendentwicklung erweist sich auch bei der Gefahr durch Krähenfraß als vorteilhaft, da Krähen vorzugsweise bis zum 4-Blattstadium die Pflanzen fressen/auszupfen.
Bei der Aussaat von Fungizidbehandeltem Saatgut sind die jeweiligen Auflagen und Anwendungsbestimmungen zu beachten. Diese beinhalten z. B., dass beim Einsatz eines pneumatischen Sägerätes dieses in der Liste abdriftmindernder Sägeräte des JKI eingetragen sein muss, Saatgut nicht offen liegen darf, die Windgeschwindigkeit bei der Aussaat max. 5 m/s betragen darf, … Die produktbezogenen Auflagen sind der jeweiligen Saatgutpackung zu entnehmen.
Nach aktuellem Stand können wir dieses Jahr auf ausreichend Bodenfeuchte hoffen, so dass evtl. eine Unkrautbekämpfung im Vorauflauf möglich ist. Mögliche Mittel können dem gelben IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“, S. 72 entnommen werden.
Beachten Sie bei der Mittelplanung, dass Mais-Herbizide vielfältigen Anwendungsbestimmungen und Auflagen unterliegen. Präparate mit dem Wirkstoff Pendimethalin dürfen nur mit eingetragenen abdriftmindernden Düsen der 90%-Klasse und einem Wasseraufwand von mind. 300 l/ha (NT145) ausgebracht werden, die Fahrgeschwindigkeit darf dabei max. 7,5 km/h (NT146) und die Windgeschwindigkeit max. 3 m/s (NT170) betragen.
Kommen Nicosulfuron-haltige-Produkte zum Einsatz liegt die Obergrenze des Einsatzes von diesem Wirkstoff bei 45 g/ha (NG326-1). Zudem darf im Folgejahr auf derselben Fläche kein erneuter Einsatz von Nicosulfuron erfolgen (NG327). Beachten Sie dies bei der Kulturfolge Mais nach Mais.
S-Metolachlor-haltige Produkte wie z.B. Dual Gold (auch im Elumis P-Dual Pack) oder Generika dürfen nur noch bis zum 23.07.2024 angewendet werden und sind danach entsorgungspflichtig. Für diese Saison gilt zudem die Auflage, dass der Wirkstoff S-Metolachlor nicht in Wasserschutzgebieten angewendet werden darf.
Dies gilt auch für den Wirkstoff Terbuthylazin: keine Anwendung in Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg. Beachten Sie dies insbesondere bei Mittelkäufen ohne Beratung, da diese baden-württembergische Vorgabe oft nicht mit ausgewiesen wird.
Neben der chemischen Unkrautkontrolle, die den Mais im wichtigen 3-8-Blattstadium unkrautfrei hält, bietet sich auch die mechanische Variante an. Je nach Vorfrucht/Zwischen-frucht kann erst blindgestriegelt, dann im frühen Nachauflauf nochmals gestriegelt und anschließend gehackt werden. Kurz vor dem Durchstoßen bzw. beim Durchstoßen ist der Keimling sehr empfindlich. Zu diesem Zeitpunkt dürfen keine mechanischen Maßnahmen durchgeführt werden. Deshalb, insbesondere beim Blindstriegeln den Entwicklungsstand vorher gut kontrollieren.
Praxistipps: Auf unserem Demobetrieb zur Pflanzenschutzmittelreduktion in Hegnach führen wir auch dieses Jahr wieder Versuche zur mechanischen Unkrautkontrolle im Mais durch. Die Ergebnisse werden bei der Felderbegehung am 4. Juni vorgestellt.