Mais – 2. Trichogramma Freilassung in Gebieten unterhalb und oberhalb 600 m im Regierungsbezirk Tübingen
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Tübingen vom 13.07.2024
Der zuständige Fachreferent für Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Tübingen Dr. R. Pfitzer schlägt für die 2. Trichogramma-Freilassung folgende Termine vor:
- Höhenlagen bis 600 m im Regierungsbezirk Tübingen: 12.-15. Juli 2024
- Höhenlagen oberhalb 600 m im Regierungsbezirk Tübingen: 16.-18. Juli 2024
Der Zeitabstand beträgt somit 14 Tage nach der 1. Freilassung, aufgrund der kühlen Bedingungen in der vergangenen Woche.
Wenn es je nach Witterung und Arbeitsplanung erforderlich ist, ist innerhalb dieser Zeiträume bei den einzelnen Flächen auch ein Zeitabstand von 12-14 Tagen zur 1. Freilassung möglich. Dieser Zeitabstand sollte dann bei den einzelnen Flächen aber weder unter- noch überschritten werden.
Die Freigabe gilt nicht für den Zollernalbkreis! Die Bekanntgabe für die Freilassung im Zollernalbkreis folgt.
Herzlichen Dank an die Beraterinnen und Berater für den Einsatz bei den Bonituren der zahlreichen Fallen und die Abstimmung zum Termin!