Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für den ökologischen Kartoffelanbau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.07.2021
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im Rahmen einer Notfallzulassung das Mittel Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) zugelassen. Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) in Kartoffeln beschränkt.
Die Zulassung wird auf den Zeitraum vom 21. Juli 2021 bis zum 17. November 2021 und damit für exakt 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf 12.000 Liter zur Behandlung von 3.000 ha im ökologischen Kartoffelanbau begrenzt.
Angaben zur sachgerechten Anwendung
Cuprozin progress darf im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf im Entwicklungsbereich der Kartoffeln zwischen BBCH 37 (70 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich) bis BBCH 91 (Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung) gespritzt werden.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung auf 2 begrenzt. Insgesamt sind bei einem Behandlungsabstand von 7 bis 10 Tagen je Kultur und Jahr 8 Anwendungen festgesetzt.
Erläuterungen zur Anzahl der Behandlungen: Bei Behandlungen mit niedrigerer Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die maximale Zahl der Behandlungen erhöht werden, solange der für die Kultur und das Jahr u.a. vorgesehene Gesamtmittelaufwand nicht überschritten wird.
Aufwandmenge und Wartezeit
Die Aufwandmenge wurde auf 2,0 Liter/ha und Wasseraufwand 500 Liter/ha festgesetzt. Maximal dürfen
4,0 kg Reinkupfer/ha in Kombination mit allen zugelassenen Kupfermitteln (3,0 kg Reinkupfer mit regulär zugelassenen Mitteln, zusätzliches kg mit Cuprozin progress) ausgebracht werden. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.