Kartoffeln – Pflanzkartoffeln auf Reife und Knollengröße überprüfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg – Außenstelle Donaueschingen vom 16.07.2018
Die andauernde Trockenheit und Hitze hat sich teils auf eine reduzierte Knollenbildung ausgewirkt. Erschwerend kommt hinzu, dass zu befürchten ist, dass nach den Gewitterniederschlägen in verschiedenen Sorten sich Zwie- und Kettenwuchs bilden kann. Jetzt sollte also unbedingt die Abreifesteuerung eingeplant werden.
Die Krautabtötung ist jetzt vor allem in sehr frühen Sorten angezeigt, sofern die Pflanzgutgröße erreicht ist und das Kraut eine gewisse physiologische Abreife erreicht hat. Bevor entsprechende Abreifemaßnahmen in Angriff genommen werden sollten die Bestände jedoch genauestens auf Größensortierung und vor allem auf den Stärkegehalt kontrolliert werden.
Durch die Krautregulierung findet in der Knolle ein mehr oder minder stark ausgeprägter Stärkeverlust statt. Sortenspezifische Unterschiede müssen unbedingt beachten werden. Besonders bei grenzwertigen Gewichten und anschließenden Niederschlägen muss das Unterwassergewicht (Stärkegehalt) unmittelbar vor der Krautregulierung wieder neu gemessen werden.
Nach „deutlichen“ Niederschlägen sollte mit der Krautregulierung einige Tage abgewartet werden, damit sich die Pflanze wieder regenerieren kann. In der Regel kann die Abreifemaßnahme durchgeführt werden, wenn ca. 80% des sortenspezifischen Stärkegehalts der Knollen erreicht sind. Die meisten Sorten sind bereits ab 12% lagerfähig und haben i.d.R. auch weniger Probleme mit der Pflanzguttriebkraft im Folgejahr. Der Stärkegehalt kann entweder mit einer Stärkewaage oder mit Hilfe eines selbst hergestellten Salzbades ermittelt werden. Der Vorteil des selbst hergestellten Salzbades liegt darin, dass die Stärkeverteilung innerhalb der Stauden besser kontrolliert und ausgewertet werden kann.
Beispiel: Um eine 10 Liter-Kochsalzlösung (10°C Wassertemperatur) auf eine Unterwassergewicht von 330 g = 12,0% Stärke einzustellen (siehe Tabelle, Spalte bei 10°C), werden 1033g Kochsalz (bei 11% Stärke 963g Kochsalz) benötigt (erst das Salz und anschließend mit Wasser auf 10 Liter auffüllen). Bevor die Knollen in das Salzbad geschüttet werden, müssen diese gründlich gewaschen werden. Anhaftende Erde an den Knollen verfälscht das Untersuchungsergebnis. Knollen über 12% Stärke (bei einem Kochsalzanteil von 1033g/10 Liter Wasser) sinken zu Boden, andere (unreifere) schwimmen auf und werden unter Fachleuten auch als „Schwimmer“ bezeichnet. Achtung: Bei längeren Standzeiten verändert sich die Wassertemperatur.
| Kochsalzmenge in Abhängigkeit von der Wassertemperatur |
| ||
Unterwassergewicht | g/l (20 °C) | g/l (15 °C) | g/l (10 °C) | Stärke % * |
309 | 99,4 | 97,9 | 96,3 | 11,0 |
319 | 103,1 | 101,4 | 99,7 | 11,5 |
330 | 107,0 | 105,2 | 103,3 | 12,0 |
340 | 110,6 | 108,7 | 106,8 | 12,5 |
351 | 114,6 | 112,6 | 110,6 | 13,0 |
361 | 118,2 | 116,1 | 114,0 | 13,5 |
372 | 122,2 | 120,0 | 117,7 | 14,0 |
(*nach Lunden)
Zu bedenken ist, dass hohe Aufwandmengen von Sikkationsmitteln nicht unbedingt die Qualität unserer Pflanzkartoffeln fördern. Sikkationsmittel sollten vor allem nicht bei Trockenstress der Pflanzen bzw. bei starker Hitze appliziert werden. In Beständen mit geringeren Stärkegehalten raten wir bei einer anstehenden Abreifemaßnahme vorerst nur zu einer Behandlung mit 0,2-0,4 Liter/ha Quickdown + 0,4-0,8 Liter/ha Toil (Paraffinöl). In Sorten mit höheren Stärkegehalten ist auch eine Behandlung mit 0,3-0,5 Liter/ha Reglone möglich. In beiden Fällen ist dann innerhalb von 8-10 Tagen eine Folgebehandlung mit Reglone 2,5 Liter/ha erforderlich.