Kartoffeln – Krautregulierung planen
Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.07.2019
Grundsätzlich dient die Krautregulierung der Qualitätssicherung, der Erzielung einer verwertbaren Größensortierung und der Bestimmung des Erntetermins. Wenn nach längerer Trockenheit Gewitter größere Regenmengen bringen, kann sich an den Knollen Zwie- und Kettenwuchs bilden. Gefährdete Bestände sollten dann mindestens zweimal wöchentlich kontrolliert werden, damit rechtzeitig Maßnahmen durchgeführt werden können.
Seit Reglone nicht mehr zur Verfügung steht, sollte die Krautregulierung erst bei Beginn der natürlichen Abreife erfolgen. Deshalb müssen ackerbauliche Maßnahmen wie Sortenwahl, Pflanzdatum und Stickstoffeinsatz optimiert werden. Bei einsetzender Abreife reichen eine ein- oder zweimalige Behandlung mit Quickdown+Toil aus, um das Kraut abzutöten. In dichten und kräftigen Beständen ist eine Strategie erforderlich, bei der mittels mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (1 bis 3 Tage danach) mit z.B. Quickdown+Toil oder Shark die Stängel abgetötet werden.
Mittel zur Krautregulierung dürfen nicht in welken Beständen eingesetzt werden. Nach einem Einsatz unter extremen Bedingungen wie Bodentrockenheit, hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung können sie schwerwiegende Schäden, wie Gefäßbündelverbräunungen, in den Knollen verursachen. Wiederaustrieb muss, z.B. durch eine Nachbehandlung mit Quickdown+Toil, verhindert werden. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens 2 Wochen nach der Krautregulierung erfolgen.
Achtung: Der Einsatz der Keimhemmungsmittel Fazor bzw. Himalaya 60 SG (Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid) führt zu nachweisbaren Rückständen im Erntegut. Deshalb muss er mit der abnehmenden Hand abgesprochen werden. Der Anwendungstermin liegt ca. 2-3 Wochen vor der Krautabtötung. Damit der Wirkstoff aufgenommen werden kann, muss noch genügend grünes Kraut vorhanden sein. Das Ende der Zulassung von Fazor und Himalaya 60 SG wurde bis zum 31.10.2020 verlängert.
Tipp: Zur Verhinderung von Knollenfäule ist eine letzte Behandlung mit sporenabtötenden Mitteln, wie beispielsweise Electis, Ranman Top, Shaktis und Shirlan, wichtig. In krautreichen Beständen wird für eine optimale Benetzung der Einsatz von 600 Liter/ha Wasseraufwand empfohlen.
Hinweise zur Krautregulierung stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ in Tabelle 57 auf Seite 80, Informationen zur Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten und Mittelempfehlungen in Tabelle 58 auf Seite 81.