Kartoffeln – Krautregulierung in Abhängigkeit der Reife der Knollen, Bodenfeuchte und Witterung
Wichtige Information von der LTZ Augustenberg – Außenstelle Donaueschingen - vom 16.07.2017
Der Donaueschinger Kartoffelexperte H-J. Meßmer berichtet, dass die Abreifemaßnahme in der Praxis meist dann durchgeführt wird, wenn ca. 80% des sortenspezifischen Stärkegehalts der Knollen erreicht sind. In diesem Zusammenhang lässt sich eine sichere Aussage über den Reifezustand der jeweiligen Sorten nur nach der Ermittlung des Stärkegehalts treffen.
Je früher das Kraut gegen Ende der Vegetation reguliert wird, desto größer sind - entsprechend der Donaueschinger Versuchserfahrungen - die Probleme mit Wiederaustrieb. Die Gefahr des Wiederaustriebes ist bei früh durchgeführter Krautregulierung - und vor allem beim alleinigen Krautschlagen und nachfolgendem Regen - deutlich erhöht.
Sikkationsmittel sollten nicht bei Trockenstress der Pflanzen bzw. bei starker Hitze appliziert werden. Je trockener der Boden und je höher die Temperaturen, umso höher ist das Risiko. Die Krautminderung sollte daher möglichst in den frühen Morgenstunden erfolgen, damit die Pflanzen ihren Wasserhaushalt regenerieren können.
Auch die Höhe der N-Düngung und die Sorte spielen eine große Rolle. Wiederaustrieb führt zu einer ungleichmäßigen Abreife der Knollen, damit auch zu einer höheren Beschädigungsrate bei der Ernte und dadurch zu höheren Lagerungsverlusten.
Das größte Folgeproblem wiederaustreibender Pflanzen ist, dass solche Pflanzen bevorzugt von Blattläusen beflogen werden. Dadurch sind Virusspätinfektionen keine Seltenheit, denn das junge Gewebe der neuen Triebe leitet Virus besonders gut ab. Unter Umständen kann ein Wiederaustrieb auch zu Spätinfektionen mit Krautfäule führen. Die Folge sind erhebliche Qualitätsverluste durch Fäulnis im Lager. Krautregulierte Bestände sollten regelmäßig kontrolliert werden. Neu gebildete Triebe müssen ggf. sofort mit einem Sikkationsmittel oder über das thermische Verfahren abgebrannt werden.
Tipp: Die zwei- bis dreiphasige mechanische bzw. chemische Krautregulierung reduziert die Gefahr von Gefäßbündelverbräunungen und Nabelendnekrosen.
Hinweis: Nach erneuten Niederschlägen sollte mit der Durchführung der Krautregulierung noch einige Tage gewartet werden.