Kartoffeln – Keimhemmung und Krautregulierung
Wichtige Informationen des RP Stuttgart - Pflanzenschutzdienst - vom 18.07.2022
Der Einsatz der Keimhemmungsmittel Fazor, Himalaya 60 SG und aufgrund einer Zulassungserweiterung jetzt auch von Itcan SL 270 (Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid) in Speise- und Verarbeitungskartoffeln führt zu nachweisbaren Rückständen im Erntegut. Deshalb muss er mit der abnehmenden Hand abgesprochen werden. Der Anwendungstermin liegt ungefähr 2 bis 3 Wochen vor der Krautabtötung bzw. 4 bis 5 Wochen vor der Ernte. Damit der Wirkstoff aufgenommen werden kann, muss noch genügend grünes Kraut vorhanden sein.
Die Krautregulierung dient der Qualitätssicherung, der Erzielung einer verwertbaren Größensortierung und der Bestimmung des Erntetermins. Sie kann durch Krautschlagen in Kombination mit thermischen Verfahren oder Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Auch Geräte, die das Kraut elektrisch abtöten, können zum Einsatz kommen.
In dichten und kräftigen Beständen ist eine Strategie erforderlich, bei der mittels mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (1 bis 3 Tage danach, bei neuen Krautschlägern unmittelbar nach dem Krautschlagen) mit z.B. Quickdown + Toil und/oder Shark die Stängel abgetötet werden. Wiederaustrieb muss, z.B. durch eine Nachbehandlung mit Quickdown + Toil, verhindert werden.
Bei einsetzender Abreife reicht auch eine ein- oder zweimalige Behandlung mit Quickdown + Toil aus, um das Kraut abzutöten. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens 2 Wochen nach einer Krautregulierung erfolgen.
Zur Verhinderung von Knollenfäule ist eine letzte Behandlung mit sporenabtötenden Mitteln, wie z.B. Ranman Top oder Fluazinam-Mittel (Shirlan, Carneol, Terminus) wichtig. In krautreichen Beständen ist für eine optimale Benetzung ein Wasseraufwand von 600 Liter/ha erforderlich.
Hinweise zur Krautregulierung stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ in Tab. 56 auf S. 111, Informationen zur Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten und Mittelempfehlungen in Tab. 57 auf den Seiten 112-113.