Kartoffeln – Keimhemmung und Krautabtötung planen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 20.07.2023
Der Einsatz von Keimhemmungsmitteln (Fazor bzw. Himalaya 60 SG und Crown MH bzw. Itcan SL 270, Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid) in Speise- und Verarbeitungskartoffeln führt zu nachweisbaren Rückständen in den Knollen. Deshalb muss er mit der abnehmenden Hand abgesprochen werden. Der Anwendungstermin liegt ungefähr 2 bis 3 Wochen vor der Krautabtötung bzw. 4 bis 5 Wochen vor der Ernte. Damit der Wirkstoff aufgenommen werden kann, muss noch genügend grünes Kraut vorhanden sein. Die Keimhemmungsmittel vermindern zudem die Neigung zu Zwiewuchs und reduzieren Durchwuchskartoffeln im folgenden Jahr.
Wenn nach längerer Trockenheit Gewitter größere Regenmengen bringen, kann sich an den Knollen Zwie- und Kettenwuchs bilden. Gefährdete Bestände sollten deshalb mindestens zweimal wöchentlich kontrolliert werden, damit rechtzeitig entschieden werden kann, ob man die Ernte durch abschlagen des Krautes einleitet (sofern es die Reife zulässt) oder ob man den Zwiewuchs bewusst hinnimmt. Dann darf die Krautregulierung erst erfolgen, wenn die Kindel bestmöglich gereift sind.
Die Krautregulierung kann durch Krautschlagen in Kombination mit thermischen Verfahren oder Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Auch Geräte, die das Kraut elektrisch abtöten, können zum Einsatz kommen.
In dichten und kräftigen Beständen ist eine Strategie erforderlich, bei der mittels mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (1 bis 3 Tage danach, bei neuen Krautschlägern unmittelbar nach dem Krautschlagen) mit z.B. Quickdown + Toil und/oder Shark die Stängel abgetötet werden. Für eine gute Wirkung von Beloukha nach dem Krautschlagen sind eine hohe Luftfeuchte und Temperaturen von über 20 °C erforderlich. Bei Temperaturen über 25°C sollten die Behandlungen in den Abendstunden durchgeführt werden.
Achtung: Krautabtötungsmittel dürfen nicht in welken Beständen eingesetzt werden. Nach einem Einsatz unter extremen Bedingungen wie Bodentrockenheit, hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung können sie schwerwiegende Schäden, wie Gefäßbündelverbräunungen in den Knollen verursachen. Wiederaustrieb muss, z.B. durch eine Nachbehandlung mit Quickdown + Toil, verhindert werden. Bei einsetzender Abreife reicht auch eine ein- oder zweimalige Behandlung mit Quickdown + Toil aus, um das Kraut abzutöten. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens 2 Wochen nach einer Krautregulierung erfolgen.
Weitere Hinweise zur Krautregulierung stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ auf Seite 106 und in Tab. 57 auf S. 107.