Kartoffeln – Bekämpfung der Pilzkrankheiten abschließen und Kraut zurücknehmen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.07.2019
Die Dürrfleckenkrankheit (Alternaria) nimmt insbesondere in den letzten vier Wochen vor der Ernte deutlich zu. Daher müssen vor allem die späteren Sorten weiterhin gegen den Befall mit Alternaria geschützt werden. Bei Behandlungen gegen die Krautfäule mit Kontaktmitteln, wie z.B. Dithane Neo Tec, Tridex DG Raincoat und Polyram WG, wird auch ein guter Schutz gegen Alternaria erzielt. Wenn beregnet wird, sollten Mittel mit höherer Regenfestigkeit, z.B. Revus Top oder Narita zum Einsatz kommen.
Aus Resistenzgründen sollte der Wirkstoff Difenoconazol (Revus Top, Narita) insgesamt nur dreimal (2x Revus Top 0,6 Liter/ha, 1x Narita 0,5 Liter/ha in Kombination mit einem Krautfäulemittel) und immer in Abwechslung mit einem der genannten Kontaktmittel eingesetzt werden. Eine gute Nebenwirkung gegen Alternaria haben auch die lokalsystemischen Mittel mit einem hohen Mancozeb-Anteil.
Die Infektionsgefahr durch die Krautfäule ist bei trocken-heißer Witterung gering. Auf Kartoffelfeldern mit Krautfäulebefall sollte zum Schutz der Kartoffelknollen die Abschlussbehandlung mit Sporen abtötenden Mitteln vorgenommen werden. Die Maßnahme kann mit einer Krautabtötung kombiniert werden. Damit wird nicht nur die weitere Ausbreitung des Erregers der Krautfäule verhindert, sondern auch die Knollenbildung reguliert. Weitere Informationen zur Bekämpfung der Pilzkrankheiten sind in Tabelle 37 auf Seite 41 des Merkblattes „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ zu finden.
Kombinationsmöglichkeiten von mechanischem Krautschlagen und chemischen Mitteln je nach Wüchsigkeit und Abreife der Bestände sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ Tab. 36 auf S. 40 aufgeführt.
Die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Deiquat wurde zum 4. Mai 2019 widerrufen. Für die Mittel Diquad, Profi Deiquat Super und Reglone, auch vertrieben als Reglor, Dessix, Bleran, REGLEX, Mission 200 SL, gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 4. Februar 2020. Sie sollten deshalb in diesem Jahr aufgebraucht werden. Eventuelle Restmengen sind nach Ende der Aufbrauchfrist entsorgungspflichtig! Die Mittel Mission, Diquanet, DIQUA und Life Scientific Diquat haben keine Aufbrauchfrist und dürfen nicht mehr eingesetzt werden!