Wintergetreide – Saatbeet geht vor Saatzeit!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 23.10.2024
„Momentan brennt’s überall,“ so der langjährig renommierten Pflanzenschutz- und Ackerbauberaters C. Erbe vom Landwirtschaftsamt Bruchsal im Vorfeld seiner heutigen Empfehlungen für Wintergetreide im Landkreis Karlsruhe.
Aussaat - Ein Teil der noch ausstehenden Wintergerste und des Winterroggens wurden vergangene Woche gesät. Sofern es die Bodenverhältnisse zulassen, kann die Wintergerste- und Winterroggensaat diese Woche zum Abschluss kommen. Warten sie nach Möglichkeit bis das Saatbeet gut abgetrocknet ist um Schmierschichten zu vermeiden. Die Aussaatstärke ist entsprechend anzupassen (Wintergerste ca. 330 bis 350 Körner/m²; Winterroggen 230 bis 250 Körner/m²). Da für Winterweizen ein längeres Saatfenster besteht gilt hier weiterhin: Saatbeet geht vor Saatzeit.
Saatbeetbereitung / mechanische Ungraskontrolle - Beseitigen Sie zwingend vor der Aussaat bereits aufgelaufene Gräser. Unter den aktuell feuchten Bedingungen ist dies nur mit dem Pflug oder dort wo erlaubt, mit einer Glyphosatanwendung möglich.
Herbizidbehandlung - Auf Gräserproblemstandorten ist besonders bei Wintergerste die Herbstbehandlung unerlässlich, da mit Axial 50 nur ein einziges blattaktives Graminizid zur Verfügung steht. Um gute Wirkungsgrade zu erzielen ist eine Behandlung im Vorauflauf bis zum Erahnen der Fahrgassen ratsam. Bei frisch gesäter Wintergerste wäre heute oder am Mittwoch ein guter Zeitpunkt für die Behandlung, da für den morgigen Dienstag moderate Niederschläge gemeldet sind. Diese sichern uns die Wirkung der Bodenmittel ab.
Bei bereits größeren Ungräsern in Wintergerste ist der Einsatz von 0,9 Liter/ha Axial 50 zum Bodenherbizid unerlässlich, um diese blattaktiv zu erfassen. Gleiches gilt bei gestresster Gerste mit moderatem Ungrasdruck. Der Herbizidstrategiewechsel vom reinen Bodenmittel hin zu Bodenmittel + blattaktives Mittel orientiert sich am Entwicklungsstadium des Ungrases: Spitzt der Ackerfuchsschwanz gerade so sichtbar aus dem Boden heraus und hat sein 1. Blatt noch nicht entfaltet, sollten Produkte auf Basis von Flufenacet und DFF zum Einsatz kommen, die mit CTU aufgemischt werden (Achtung CTU Sortenverträglichkeit Weizen). Hat der Ackerfuchschwanz ein Blatt entwickelt, sollte das Bodenherbizid mit einem blattaktiven Graminizid aufgemischt und im 1 – 3 Blattstadium des Ungrases appliziert werden. In Gerste ist hierfür nur Axial 50 zugelassen, in Weizen und Roggen wäre auch Traxos möglich.
Auflagen CTU (z.B. Lentipur 700, Carmina 640, Toluron 700 SC etc.)
- NG 404: ab Hangneigung >2% 20 m Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen Mulch- und Direktsaat
- NG 405: keine Anwendung auf drainierten Flächen (Außer Trinity. Hier nur ein Verbot zwischen dem 01.11. und dem 15.03.)
- NW 605+NW606: Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern: 50% Abdrift mindernde Düse: 10m; 75% Abdrift mindernde Düse: 5m
Auflagen Pendimethalin (z.B. Trinity, Malibu, Addition, etc.) und Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura, etc.)
- NG 411: Keine Anwendung auf Bodenarten reiner, schwach schluffiger und schwach toniger Sand mit Humusgehalt <2,25%
- Auflagen Pendimethalin (z.B. Trinity, Malibu, Addition, etc.) und Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura, etc.)
- NT 145 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mind. 300l/ha auszubringen. Das Mittel darf nur mit einem Gerät ausgebracht werden, das in der jeweils aktuellen Liste der Abdriftmindernden Geräte mit 90% Abdriftminderung eingetragen ist (auf der gesamten Fläche)
- NT 146 Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten
- NT 170 Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung 3m/s nicht überschreiten
Blattläuse - Die milden Temperaturen begünstigen den Zuflug von Blattläusen in Wintergerste. Wir rufen hiermit auf Ihre eigenen Bestände auf Läuse zu kontrollieren, bestenfalls bei Sonnenschein zur Mittagszeit. Besonders Schläge neben geernteten Körnermaisflächen, entlang von Hecken oder Zwischenfruchtbeständen mit viel Ausfallgetreide können vermehrt von Läusen besiedelt werden. Ist der Behandlungsrichtwert von 20% befallenen Pflanzen überschritten, sollte eine Insektizidbehandlung durchgeführt werden. Die Kontrolle erfolgt an 5 Stellen jeweils min. an 5 Pflanzen.
Praxistipp: Die Zumischung eines Insektizides zu Bodenherbiziden, bei frühen Einsatzterminen (Erahnen der Fahrgassen) ist nicht zielführend.
Schnecken - Achten Sie vor allem im Randbereich zu Grünland und Pufferstreifen und nach Vorfrucht Raps auf Schneckenbefall.
Denken Sie an die Dokumentation in Schutzgebieten nach IPS+: Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungsfindung zur Insektizidbehandlung mittels Foto, durch einen Vermerk in der Ackerschlagdatei, eine Exceltabelle oder ähnliche Dokumentationsarten.