Wintergetreide – Aufruf zur Herbstbehandlung
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 07.11.2024
Es sind keine Starkniederschlagsereignisse gemeldet und der Tau/Nebel bringt uns umgerechnet ca. 2 Liter Wasser je m² und Tag, was die Wirkung der eingesetzten Mittel absichert. „Führen Sie also, falls noch nicht geschehen, auf Gräserstandorten die Herbstbehandlung im Wintergetreide durch - die momentanen Witterungsbedingungen sind hierfür gut geeignet,“ so der unmissverständliche Aufruf der beiden renommierten Pflanzenschutzkapazitäten C. Erbe und B. Lutsch vom Landwirtschaftsamt Bruchsal im Landkreis Karlsruhe im Vorfeld ihrer spezifischen und regional geltenden, weiterführenden Informationen in Bezug auf diesen Behandlungstermin.
Warum ist die Herbstbehandlung durchzuführen? - Im Landkreis nimmt die Resistenzproblematik bei Ungräsern (Ackerfuchsschwanz, Weidelgras, Windhalm, Mäuseschwanzfederschwingel) zu (rote Spalte Mittel bei 1 und 2). Die Herbstprodukte sind hiervon nicht betroffen (grüne Spalte Mittel bei 15). Da der Wirkstoff Flufenacet vermutlich nächste Saison (Herbst 2025) nicht mehr zur Verfügung stehen wird, sollten Flufenacethaltige Mittel im Herbst 2024 aufgebraucht werden. Dies stellt auch eine gute Gelegenheit dar, mit Flufenacet nochmals für „reinen Tisch“ auf den Flächen zu sorgen. Nach dem Wegfall des Mittels wird dies deutlich schwerer werden.
Wann ist die Herbstbehandlung zu unterlassen? - Auf Schlägen mit viel auf der Bodenoberfläche liegendem Saatgut und/oder extrem groben Kluten sollte auf die Herbstbehandlung verzichtet werden. Nicht von Erde bedeckte Körner können durch den Herbizideinsatz geschädigt werden. Am empfindlichsten auf einen direkten Herbizidkontakt reagiert der Keimling kurz nach der Keimung. Ist der Keimling größer und hat sich bereits eine 3cm lange Wurzel gebildet, nimmt die Verträglichkeit zu. Grobe Kluten verhindern einen gleichmäßigen Herbizidbelag auf dem Boden und führen zu Herbizidminderwirkungen.
Wie groß sollte das Ungras bei der Behandlung maximal sein? - Produkte auf Basis von Flufenacet und DFF (z.B. Herold SC) müssen spätestens beim Sichtbarwerden der Fahrgassen appliziert werden. Spitzt zu diesem Zeitpunkt bereits Ackerfuchsschwanz mit einer Länge von mehr als 2cm aus dem Boden heraus, kann dieser durch die Zugabe von CTU noch miterfasst werden. CTU wird im Gegensatz zu Flufenacet zum Teil auch über das Blatt aufgenommen. Hierdurch wird das Ungras durch CTU über das Blatt vorgeschädigt und anschließend durch die Aufnahme von Flufenacet durch die Wurzel vollständig beseitigt. Hat der Ackerfuchsschwanz das 1-Blattstadium überschritten (Windhalm 2-Blattstadium), ist es für die Applikation von reinen Bodenherbiziden zu spät. Es empfiehlt sich nun bis zum 2 bis 3-Blattstadium des Grases zu warten und dann das Bodenherbizid mit einem blattaktiven Graminizid aufzumischen. In Gerste ist hierfür nur Axial 50 zugelassen, in Weizen und Roggen wäre auch der Einsatz von Traxos möglich.
Auflagen CTU (z.B. Lentipur 700, Carmina 640, Toluron 700 SC etc.)
- NG 404: ab Hangneigung >2% 20m Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen Mulch- und Direktsaat
- NG 405: keine Anwendung auf drainierten Flächen (Außer Trinity. Hier nur ein Verbot zwischen dem 01.11. und dem 15.03.)
- NW 605+NW606: Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern: 50% Abdriftmindernde Düse - 10m; 75% Abdriftmindernde Düse - 5m
- NG 411: Keine Anwendung auf Bodenarten reiner, schwach schluffiger und schwach toniger Sand mit Humusgehalt <2,25%
Auflagen Pendimethalin (z.B. Trinity, Malibu, Addition, etc.) und Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura, etc.)
- NT 145 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mind. 300 Liter/ha auszubringen. Das Mittel darf nur mit einem Gerät ausgebracht werden, das in der jeweils aktuellen Liste der Abdriftmindernden Geräte mit 90% Adriftminderung eingetragen ist (auf der gesamten Fläche).
- NT 146 Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
- NT 170 Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung 3m/s nicht überschreiten
Praxistipps: Achten Sie in Rapsweizen weiterhin auf Schnecken. Läuse werden derzeit eher weniger in Wintergetreidebeständen vorgefunden. Eigene Schlagkontrollen sind unerlässlich.