Lagergetreide – Glyphosat nicht erlaubt
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 07.07.2024
Heute erinnert die versierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle vom Amt Backnang daran, dass in Baden-Württemberg der Einsatz von Glyphosat zur Ernteerleichterung nicht erlaubt ist
Aufgrund der starken Regenereignisse im Rems-Murr-Kreis sieht man zunehmend Getreidebestände im Lager. Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen kann eine Beerntung deutlich erschweren oder nahezu unmöglich machen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine Vorernteanwendung mit Glyphosathaltigen Mitteln seit dem Inkrafttreten der fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung am 08.09.2021 verboten ist. Dieses Verbot bleibt auch in den aktuellen Änderungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die am 27. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, bestehen!