Getreide – Vorerntebehandlung mit Glyphosat ist nicht zulässig!
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 20.07.2024
In lagernden oder auch in stehenden Beständen kommt es immer wieder vor, dass durchwachsende Unkräuter die Ernte beeinträchtigen. „Es gibt aber keine chemische Möglichkeit der Beseitigung,“ so die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon für den Schwarzwald-Baar-Kreis.
Eine Applikation von Glyphosat vor der Ernte zur Ernteerleichterung oder auch zur Sikkation ist verboten. Es sind auch keine Ausnahmen möglich. Dieses Verbot gilt für alle Kulturen.
Ebenfalls verboten ist der Einsatz von Glyphosathaltigen Mitteln in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist grundsätzlich verboten. Außerhalb dieser Gebiete ist die Anwendung dieser Mittel nur dann zulässig, wenn alle Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes ausgeschöpft sind.
Zulässige Anwendungen nach der Ernte bzw. vor der Saat:
- Bekämpfung von schwer bekämpfbaren Unkräutern (Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Ampfer, Landwasserknöterich, Quecke oder resistenten Ackerfuchsschwanz)
- Unkrautbekämpfung (auch Mulch- und Ausfallkulturen) auf Ackerflächen, die als Erosionsflächen eingestuft sind (KWasser1 und KWasser2)
Zulässige Anwendungen vor der Saat:
Im Rahmen von Mulch- und Direktsaatverfahren
Hinweis: Anwendungsbestimmungen und Auflagen der einzelnen Mittel sind zu beachten.